Walzenwehr Kraftwerk gräbt Bode das Wasser ab
Reichlich Ärger gibt es um das sogenannte Walzenwehr an der Bode zwischen Hadmersleben und Andersleben.
Hadmersleben l Dieser Tage scheint die Situation am Walzenwehr der Bode bei Hadmersleben ganz normal zu sein. Tausende Liter Wasser rauschen über das Bauwerk. Von einem trockengelegten Flussbett ist nichts zu sehen. Nichts lässt darauf schließen, dass hier gegen Umweltrecht verstoßen wird.
„Das ist auch kein Wunder. Aufgrund der ergiebigen Niederschläge der vergangenen Tage und Wochen erleben wir gerade eine Hochwassersituation. Die meiste des Zeit des Jahres sieht es hier ganz anders aus“, sagt Heimo Reilein, Sprecher der Interessengemeinschaft „Bodelachs“ (IG).
Wie zum Beweis legt er etliche Fotos vor, die ein komplett anderes Bild von der Wehranlage zeichnen. Über die Walze – durch Drehen dieser kann der Wasserdurchfluss geregelt werden - laufen nur wenige Tropfen des kühlen Nasses. Das wiederum führt dazu, dass das flussabwärts befindliche Flussbett teils ausgetrocknet ist. Das für ein Fließgewässer typische Leben von Flora und Fauna ist hier nicht möglich.
Schuld an der Situation ist laut Reilein die Wasserkraftanlage zur Stromerzeugung in rund 300 Metern Entfernung. „Über den Mühlengraben wird die Bode fast vollständig dorthin ausgeleitet. Es ist jedoch rechtlich festgelegt, dass eine bestimmte Restwassermenge im alten Bett verbleiben muss“, unterstreicht der Umweltschützer. Laut Landesumweltministerium müssten es mindestens 100 Liter pro Sekunde sein, die hier talwärts stürzen. Dies jedoch sei nicht der Fall, über große Zeiträume falle kein einziger Tropfen über das Walzenwehr. „Die vom Umweltministerium versprochene und übrigens vom Gesetzgeber geforderte Restmenge wird durch eine Aufkadung verhindert“, erklärt Reilein. Damit meint der Fachmann eine Erhöhung der Walze mittels einer Bohle. Diese sei nachträglich eingebaut worden, um mehr Wasser an das Kraftwerk zu bringen und den Stromertrag zu steigern. „Hier fließt das Wasser zwar. Von der Bode als Fließgewässer kann allerdings keine Rede mehr sein“, macht sich der Naturschützer seinem Ärger Luft. Hier werde ein „Natura 2000“-Schutzgebiet großflächig geschädigt. Einen nennenswerten Stromertrag liefere die subventionierte Wasserkraftanlage laut Reilein dennoch nicht.
„Bereits vor mehreren Jahren haben wir uns in dieser Angelegenheit an das Umweltministerium gewandt, eine Beseitigung der Missstände ist jedoch bis heute nicht erfolgt“, sagt der Sprecher. Ganz offensichtlich werde hier mit zweierlei Maß gemessen. Reilein: „Während Bürger, die sich mit hohem ehrenamtlichen Aufwand für die Erhaltungsziele in ‚Natura 2000‘-Gebieten engagieren, ausgesperrt werden, genießen Wasserkraftbetreiber augenscheinlich Narrenfreiheit.“ Politik und Behörden schauten weg. Der geringe energetische Ertrag aus den unwirtschaftlichen Kleinwasserkraftanlagen werde hoch subventioniert und offiziell unter dem Etikett „Ökostrom“ verkauft.
Doch genau das stellt Reilein in Frage. „Allein die benötigte Stauhaltung verursacht nämlich große ökologische Probleme für den Fluss, ist dadurch eher lebensfeindlich und kann nicht den Vorgaben des EU-Umweltrechts entsprechen“, erklärt der Naturschützer.
Zusätzlich fordere das Bundesamt für Naturschutz seit Jahren, keine Wasserkraftanlagen in „Natura 2000“-Gebieten zu errichten. In Deutschland werde jedoch über die Ökostromzulage im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes die rechtswidrige Zerstörung von „Natura 2000“-Lebensraum politisch noch befeuert. Wie mit den ausgewiesenen Schutzgebieten umgegangen wird, zeige sich seit Jahren unter anderem in Hadmersleben.
Das Landesverwaltungsamt (LVA) als genehmigende Behörde sieht indes keinen Handlungsbedarf. „Der Sachverhalt ist bei uns schon seit 2015 bekannt. Es gab dazu zahlreiche Gespräche unter anderem mit dem Anglerverein, mit dem Sportfischerverein und nun mit der IG ‚Bodelachs‘. Zudem haben sich unsere Fachleute bereits mehrfach vor Ort die Anlage angeschaut, untersucht und Kontrollen durchgeführt, dies auch zu jeweils unterschiedlichen Zeiten und somit mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Sie sind jedoch jeweils zum gleichen Ergebnis gekommen: der Betrieb arbeitet genehmigungskonform“, teilte Denise Vopel, Pressesprecherin der Behörde, auf Volksstimme-Nachfrage mit.
Auf den durch die Redaktion vorgelegten Fotos der Interessengemeinschaft „Bodelachs“ ist aus Sicht des LVA zu sehen, dass genug Wasser über das Wehr laufe. „Wir waren zu unterschiedlichen, auch wasserarmen Zeiten vor Ort und konnten nicht feststellen, dass kein Wasser über die Walze läuft. Insofern haben wir keinen Ansatz, den Betrieb untersagen zu können oder anderweitig einzuschreiten“, sagt Vopel weiter.
Der Bau der Wasserkraftanlage sei unter Berücksichtigung sämtlicher Folgewirkungen auf maßgebliche Bestandteile des Schutzgebietes, also relevante Lebensraumtypen oder Arten, und seine Erhaltungsziele geprüft worden. „Die Zulässigkeit des Betriebes wurde nach umfangreicher Prüfung bestätigt“, teilte die Sprecherin weiter dazu mit. Der Planfeststellungsbeschluss „erlangte in der Folge mit den dort ergangenen umfangreichen Nebenbestimmungen unter anderem zum Naturschutz, zur Gewässerökologie und zur dauerhaften Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen“ Rechtskraft. „Maßgeblich für diese Bewertung war, dass im Umfeld der Staustufe der Bode bei Hadmersleben die komplexen Randbedingungen der Gewässermorphologie und -ökologie mit den naturschutzrechtlichen und -fachlichen Anforderungen optimal in Einklang gebracht werden konnten“, hebt Vopel hervor. Dabei seien insbesondere Alte Bode und Mühlengraben als „naturschutzfachlich und gewässerökologisch wertgebende Strukturen des Gewässerabschnittes der Bode betrachtet worden. Mit der dauerhaften Stauzielhaltung des Walzenwehres werde der bestehende Lebensraum und die Artenvielfalt gesichert.“ Zudem sei mit der Fischaufstiegstreppe an der Wasserkraftanlage „ökologische Durchgängigkeit“ erreicht worden.
Doch Fischwanderhilfe kritisiert Reilein ebenfalls. Die Anlage werde nur von einem Teil der Fische angenommen und hätte somit „eher eine Art Feigenblattfunktion“. „Die Turbinen im Wasserkraftwerk verrichten parallel hierzu ihr blutiges Werk und töten viele der Wasserbewohner“, so der Naturschützer.
So fordert Heimo Reilein weiterhin die Stilllegung der Wasserkraftanlage. Rechtlich sei das kein Problem, im Gegenteil: So könnten Behörden nach dem Wasserhaushaltsgesetz die Erlaubnis für den Betrieb widerrufen, wenn Anlagen ihre Leistungen erheblich unterschreiten. „Und dies ist hier eindeutig der Fall. Meist läuft nur eine der zwei Spiralen an der Wasserkraftanlage, oft sogar gar keine. Hier wird also tatsächlich viel weniger Strom erzeugt, als die Anlage eigentlich könnte, wenn denn auch genug Wasser dafür vorhanden wäre.“
Das Wehr stelle im Augenblick einen Umweltschaden dar, „der dem Umweltschadensgesetz unterliegt. Wir werden uns eine Klage vorbehalten“, betont Reilein unterdessen. So habe der europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil im Jahr 2017 den Betrieb von Kleinwasserkraftanlagen als gefährliche berufliche Tätigkeit und als Verstoß gegen das europäische Umweltrecht qualifiziert, „und das aus gutem Grund“, befindet er.