Freispruch Parole "Ausländer raus" ist Meinung
Nach einer Demo in Oschersleben ist ein 29-Jähriger jetzt vom Amtsgericht freigesprochen worden. Er hatte eine rechte Parole gerufen.
Oschersleben l Die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ allein ist keine Volksverhetzung, sondern eine Meinungsäußerung. So hat am Donnerstag das Amtsgericht in Oschersleben im Fall Johannes W. entschieden. Ihm wurde vorgeworfen, die Parole mit dem Zusatz „Neun Millimeter“, eine Kalibergöße, bei einer „Mahnwache“ in Oschersleben gerufen zu haben. Das konnte ihm der Richter jedoch nicht nachweisen und sprach ihn frei.
Der 29-Jährige war am 15. August vergangenen Jahres bei einem Umzug der Partei „Die Rechte“ in Oschersleben mitmarschiert. Mit Fahnen und Transparenten ging die Gruppe durch die Stadt und rief dabei rechtsextreme Parolen. Eine Frau hatte Johannes W. dabei beobachtet, wie er volksverhetzende Ausrufe brüllte, und ihn dabei gefilmt. Den Vorwurf der Volksverhetzung hat das Amtsgericht jetzt geprüft. Dem zweifachen Vater konnte anhand von Videoaufnahmen allein die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ nachgewiesen werden. Und die ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008 eine Form der Meinungsäußerung. Der Satz stachelt nicht zum Hass auf und fordert auch nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegenüber ausländischen Menschen auf, so die Begründung des Richters.
Johannes W. nahm den Freispruch mit einem Lächeln entgegen. Er selbst äußerte sich während der Verhandlung nicht zum Vorwurf.
Der Niedersachse stand 2012 schon einmal in Hildesheim vor Gericht, weil er verfassungswidrige Kennzeichen verwendet hatte, und wurde verurteilt.