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Reform der Grundsteuer Steigt die Grundsteuer in Oschersleben ab 2025?

Die Reform der Abgabe greift ab dem kommenden Jahr. Der Stadt Oschersleben könnten dadurch erhebliche Einnahmen wegbrechen. Was bedeutet das jetzt für Eigentümer?

Von Jan Dahms 20.10.2024, 19:30
Oschersleben soll ab Januar 2025 die neue Grundsteuer kassieren.  Die Verwaltung befürchtet unterm Strich weniger Einnahmen.
Oschersleben soll ab Januar 2025 die neue Grundsteuer kassieren. Die Verwaltung befürchtet unterm Strich weniger Einnahmen. Archivfoto: Jan Dahms

Oschersleben - Ab 2025 greift bundesweit die Grundsteuer-Reform. In diesem Zusammenhang mussten Besitzer bereits im Vorfeld umfangreiche Infos zu Grundstücken und Häusern an das Finanzamt melden. Das verschickt zurzeit die neuen individuellen Grundsteuermessbeträge auf Grundlage der Neubewertung der Grundstücke. Wie viel an Steuern ab 2025 zu zahlen ist, wissen Grundstückseigentümer vielerorts aber noch nicht.

Wie andere Kommunen ringt auch die Stadtverwaltung Oschersleben aktuell mit fehlenden Daten aus dem Finanzamt, zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Nach eigenen Angaben liegen rund zweieinhalb Monate vor Jahresende erst die Grundsteuermessbeträge von etwa 45 Prozent aller Steuerobjekte vor. Schon jetzt zeige sich allerdings, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer ab 2025 erheblich sinken könnte. Vorausgesetzt, der von der Stadt individuell festgelegte Hebesatz von derzeit 430 Prozent bliebe bestehen.

Durch Grundsteuer-Reform: Einnahmen brechen weg

Darüber informierte kürzlich die Fachbereichsleiterin Finanzen, Kathrin Hoffmann, die Mitglieder des Finanzausschusses. Diese hatten die Aufgabe, über einen neuen Hebesatz zu beraten, um das Grundsteueraufkommen ab dem kommenden Jahr insgesamt stabil zu halten.

Die Stadt Oschersleben rechnet laut ihrem Haushaltsplan für 2025 mit Einnahmen von rund 2,3 Millionen Euro aus der Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke, der sogenannten Grundsteuer B. Damit das möglich ist, müsste der Hebesatz nach den Berechnungen der Verwaltung und auf Grundlage der bisher verfügbaren Daten nun allerdings von aktuell 430 Prozent auf 550 Prozent steigen. Hoffmann weist zudem auf eine Verschiebung hin „Durch die Errechnung der neuen Messbeträge geht hervor, dass die Besitzer von Gewerbegrundstücken sehr viel weniger an Grundsteuer zahlen müssen, als bisher.“ Man gehe davon aus, dass etwa zwei Fünftel der Grundstücke unterm Strich eine geringere Steuerlast hätten, drei Fünftel müssten dagegen mehr zahlen. Allerdings könnte sich diese Prognose noch verändern, da man erst über Daten von rund einem Drittel der Grundstücke in Oschersleben verfüge.

Neuer Hebesatz in Oschersleben ab 2025?

In der Beratung des Finanzausschusses verwies Torsten Schubert (CDU/ EB Löffler) auf die geringe Datenlage zur Berechnung der neuen Grundsteuer. „Ich habe wirklich große Schwierigkeiten, wie wir uns als Kommune dazu äußern sollen, jetzt einen Hebesatz festzulegen,“ Dafür gebe es noch sehr viele Fragezeichen. Zudem fehlten die Werte anderer Kommunen, um vergleichen zu können, auf welchem Steuerniveau man sich bewege.

Auch René Herbert (FUWG OC/OT) bemängelt die aktuelle Datenlage. Diese sei eine „Unwägbarkeit“, bei der es schwer sei, einen neuen Hebesatz festzulegen. Deshalb schlage man vor, den aktuellen Hebesatz vorerst beizubehalten. Die Gerechtigkeit, die durch die Grundsteuer-Reform entstehen sollte, sehe sie momentan nicht, fügt Beate Schulze (SPD) hinzu.

Wie der Fachbereich Finanzen informiert, bestehe die Möglichkeit, die Hebesätze noch bis zum 30. Juni des kommenden Jahres rückwirkend zu ändern. Die Bescheide müssten dann allerdings noch einmal verschickt werden. Das stieß überwiegend auf Zustimmung bei den Ausschussmitgliedern. So empfiehlt das Gremium dem Stadtrat nach ihrer Beratung, den aktuellen Hebesatz beizubehalten. Zudem soll das Thema im Januar noch einmal auf die Agenda des Ausschusses gesetzt werden.