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500.000 Euro für Osterburg Wie Einwohner im Kreis Stendal vom Geld von Windradbetreibern profitieren können

Was kann Osterburg mit der Finanzspritze machen? Dazu hat Bürgermeister Nico Schulz (Freie Wähler) einen Konzeptentwurf vorgestellt.

Von Nico Maß 24.10.2024, 18:30
Für Eltern, deren Kinder die  Grundschulen und Kindertagesstätten in der Einheitsgemeinde besuchen, könnte sich das Essengeld ab 2025 reduzieren. Die Einheitsgemeinde will einen Teil der Kosten übernehmen.
Für Eltern, deren Kinder die Grundschulen und Kindertagesstätten in der Einheitsgemeinde besuchen, könnte sich das Essengeld ab 2025 reduzieren. Die Einheitsgemeinde will einen Teil der Kosten übernehmen. Symbolfoto: dpa

Osterburg. - Windräder „pusten“ 2025 eine halbe Million Euro in den Geldbeutel der Einheitsgemeinde Osterburg.

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Nach bereits abgeschlossenen Verträgen auf Basis des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energie (EEG) überweisen die Betreiber von 36 der insgesamt 56 Windanlagen im Territorium der Einheitsgemeinde konkret 505.000 Euro an die Kommune. Dabei handelt es sich um freiwillige Zahlungen.

Von diesem Geld sollen „die Leute vor Ort direkt etwas spüren“, sagt Bürgermeister Nico Schulz (Freie Wähler). Die Bundesregierung habe mit ihrer 2022 beschlossenen Novellierung des EEG-Gesetzes das Anliegen verfolgt, „vor Ort mehr Akzeptanz für Windräder und Photovoltaikanlagen zu schaffen. Und wir nehmen dieses Anliegen ernst“, so Schulz. Gemeinsam mit der stellvertretenden Bürgermeisterin und Kämmerin Stefanie Fritze hat Schulz einen Konzeptentwurf vorgestellt, der die Vergabe des Betrages regelt. Nach entsprechenden Anträgen aus den Fraktionen des Osterburger Stadtrates soll das Geld für zwei Zwecke verwendet werden.

Zuschuss für alle Kinder

So will die Einheitsgemeinde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 den Elternbeitrag für das Mittagessen in Kindereinrichtungen und Grundschulen bezuschussen. Für Kinder bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres wird (mit Blick auf die heutige Preisgestaltung) der Essenpreis auf 3 Euro pro Portion gedeckelt. Damit legt die Kommune ab dem kommenden Jahr beim Essen in Kindertagesstätten pro Mahlzeit bis zu 1,20 Euro und in den Horteinrichtungen bis zu 2,16 Euro drauf. Die Regelung, die auch die von freien Trägern bewirtschafteten Einrichtungen sowie die in Flessau zur Schule gehenden Kinder aus der Nachbar-Verbandsgemeinde Seehausen einschließt, könnte mit Blick auf die Gesamtzahl der betreuten Mädchen und Jungen bis zu 220.000 Euro kosten.

Weiteres Geld soll in die Ortschaften fließen, auf deren Gemarkungen Windräder stehen „und die somit direkt mit den etwaigen Belastungen dieser Anlagen leben müssen“, sagt Nico Schulz. Wie das Geld verteilt wird, dazu hat die Verwaltung drei verschiedene Vorschläge erarbeitet. So ist es denkbar, 15 Prozent des Windgeldes für die betreffenden Ortschaften zu verwenden. Eine andere Alternative ist eine jährliche Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 50 Euro, die sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl berechnet.

Nico Schulz spricht sich indes für eine dritte Option aus. Danach sollen den Ortschaften mit Windrädern in ihren Gemarkungen insgesamt 252.000 Euro und somit fast 50 Prozent des EEG-Geldes zur Verfügung gestellt werden. Je nach Anzahl der vor Ort stehenden Windräder und somit dem Grad der Belastungen hat die Verwaltung unterschiedlich hohe Beträge für die Ortschaften errechnet (siehe Infokasten). Gladigau, Meseberg und Königsmark bleiben bei dieser Finanzspritze außen vor. „In den Gemarkungen dieser Ortschaften befinden sich keine Windanlagen“, begründet Schulz, der aber auch deutlich macht: „Das bedeutet nicht, dass wir in Königsmark, Meseberg oder Gladigau nicht mehr investieren.“ Das werde im Rahmen des üblichen Investitionsspielraums der Einheitsgemeinde weiter geschehen, sicherte er zu.

Wie Bürgermeister und Kämmerin äußerten, soll das EEG-Geld aber nicht einfach das Budget der betreffenden Ortschaften aufstocken. Es sei vor allem für Anschaffungen oder Projekte gedacht, auf die sich die Ortschaftsräte verständigen. Dabei sei das „Ansparen“ für größere Vorhaben nicht ausgeschlossen, sofern sie auf konkreten Planungen beruhen, stellten Schulz und Fritze klar.

Bürgermeister und Kämmerin machten auch deutlich, dass die für 2025 einkalkulierten 505.000 Euro für die Folgejahre nicht in Stein eingemeißelt sind. Verringert sich der Betrag, soll die Bezuschussung des Mittagessens aber Priorität genießen.

Betrag kann noch steigen

Nicht unwahrscheinlich aber ist auch, dass zukünftig sogar noch mehr EEG-Geld auf das Konto der Kommune überwiesen wird. Schließlich strebt die Stadt auch entsprechende Vereinbarungen mit Betreibern von Solarparks an. Und auch in Sachen Windkraft ist das Potenzial keinesfalls ausgeschöpft. Nach Angaben von Stefanie Fritze hat die Stadt bislang mit den Betreibern von 36 Windanlagen Vereinbarungen auf Basis des EEG-Gesetzes abgeschlossen. Die Zahl der Windräder in der Einheitsgemeinde Osterburg fällt mit 56 Anlagen aber deutlich höher aus.