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Verfahren gegen Zahlung eingestellt / Nebenkläger provozierte mit T-Shirt 1000 Euro Strafe für besoffenen Schläger

Von Fabian Böker 12.01.2013, 01:26

Weil ein 21-Jähriger einer Frau gegenüber aufdringlich wurde, drehte deren Freund durch. Ein Saufgelage endete daher im März mit Schlägen und üblen Beleidigungen. Das Verfahren deswegen wurde nun eingestellt.

Salzwedel l Es war ein Dienstagabend im März. Drei Jugendliche treffen sich auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Salzwedel, sie trinken Alkohol. Viel Alkohol. Vor allem Dennis B. (Name geändert). Er leert eine Flasche Wodka, dazu Sangria. Dann sagt seine Freundin, dass es da einen Typen gebe, der sie gegen ihren Willen angefasst hätte. Die drei vereinbaren ein Treffen mit ihm am Tierpark, Dennis will die Sache klären.

Gestern nun stand Dennis B. deswegen vor dem Salzwedeler Amtsgericht. Denn sein Klärungsversuch sah so aus, dass er dem Opfer mit mehreren Faustschlägen erhebliche Verletzungen im Gesicht zufügte. Die Schläge erfolgten unvermittelt, ohne vorheriges Gespräch.

Und das war noch nicht alles. Als das Opfer den Tatort verließ, fuhren die drei anderen im Schritttempo neben ihm her. Dennis schmiss sein blutverschmiertes T-Shirt vor die Füße des von ihm Verprügelten und beleidigte ihn. Dabei fielen Ausdrücke wie "Drecksjude" und "Judenschwein".

Richter Klaus Hüttermann fragte daher den Angeklagten auch während der Verhandlung, ob das zu seinem üblichen Vokabular gehören würde. Das verneinte der 25-Jährige aus Hoitlingen bei Wolfsburg ebenso wie die Frage, ob er ein Nazi sei. Er schob die Taten vor allem auf seinen hohen Alkoholkonsum an besagtem Abend.

Zum Abschluss des Verfahrens sollte dann noch der als Nebenkläger auftretende 21-jährige Geschädigte Auskunft geben. Einerseits über seine Sicht bezüglich der Hintergründe der Tat, andererseits zur Schwere seiner Verletzungen. Als Grund gab der 21-Jährige an, dass der Angeklagte wohl der Meinung gewesen sei, er - das Opfer - wolle ihm die Freundin ausspannen. Viel mehr konnte der Nebenkläger nicht sagen, denn der Richter störte sich an dessen T-Shirt. Dieses zeichnete ihn als Unterstützer des Motorradclubs Hells Angels aus, und das passte dem Richter nicht. Er forderte den Nebenkläger auf, sich eine Jacke überzuziehen und diese bis zum Ende der Verhandlung geschlossen zu halten.

Das Verfahren wurde schließlich nach Paragraph 153a eingestellt. Der Angeklagte erhielt die Auflage, je 500 Euro an das Opfer und an den Weißen Ring, eine Organisation für Kriminalitätsopfer, zu zahlen. Kommt er dieser innerhalb von drei Monaten nach, ist das Verfahren endgültig beendet. Das Opfer wiederum kann noch Schadensersatz einklagen.