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Coronapandemie Attest in der Schule im Altmarkkreis nur noch mit Begründung gültig?

Die Masken- und Testpflicht sorgt für Diskussionen und Mehrarbeit an Schulen. Eine Frage, die Schulleiter und Eltern gleichermaßen beschäftigt, ist die nach der Gültigkeit von Attesten. Wo beginnt die Glaubhaftigkeit, und wo endet der Datenschutz?

Von Beate Achilles und Stefanie Brandt 18.12.2021, 05:00
Schülerinnen mit Atemschutzmaske. Für medizinische Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht und von der Pflicht zu regelmäßigen Corona-Selbsttests verlangt das Landesschulamt Sachsen-Anhalt neuerdings eine Konkretisierung der „gesundheitlichen Gründe“. Der  Landesdatenschützer  hält das für rechtswidrig.
Schülerinnen mit Atemschutzmaske. Für medizinische Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht und von der Pflicht zu regelmäßigen Corona-Selbsttests verlangt das Landesschulamt Sachsen-Anhalt neuerdings eine Konkretisierung der „gesundheitlichen Gründe“. Der Landesdatenschützer hält das für rechtswidrig. Foto: picture alliance/dpa

Altmarkkreis - Vom Landesschulamt sind die Schulen im Altmarkkreis beauftragt, dafür zu sorgen, dass Masken- und Testpflicht in den Einrichtungen eingehalten werden. Ärztliche Atteste, die Kinder von dieser Pflicht ausnehmen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, wie Solveig Lamontain, Leiterin der Karl-Marx-Sekundarschule in Gardelegen, informiert.