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Bundes-Notbremse Ausgangssperre in Salzwedel: Nachts ist das Tanken erlaubt, Brötchen kaufen aber nicht

Die sogenannte Bundes-Notbremse zieht unter anderem die viel kritisierte Sperrstunde mit sich – auch im Altmarkkreis. Doch wie gehen der Landkreis und die Polizei damit eigentlich um? Was droht bei Zuwiderhandlung und was gilt als Ausnahme?

Von Alexander Rekow Aktualisiert: 30.4.2021, 09:11
Zapfenstreich: Ab 22 Uhr greift die Ausgangssperre der sogenannten Bundes-Notbremse im Altmarkkreis. Aufgrund der geschlossenen Gastronomie ist aber ohnehin kaum jemand  nach Einbruch der Dunkelheit in den  Orten, wie hier in Salzwedel, anzutreffen.
Zapfenstreich: Ab 22 Uhr greift die Ausgangssperre der sogenannten Bundes-Notbremse im Altmarkkreis. Aufgrund der geschlossenen Gastronomie ist aber ohnehin kaum jemand nach Einbruch der Dunkelheit in den Orten, wie hier in Salzwedel, anzutreffen. Foto: Fotostudio Wunberger

Salzwedel. Mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage vom 23. April gelten in einem Landkreis bei einem Überschreiten des Sieben-Tage-Inzidenz-Wertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag weitgehende Einschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich. So steht es auf der Internetseite des Landkreises in einer Mitteilung vom Mittwoch. An diesem Tag ist die Situation auch eingetreten. Und daher greift ebenfalls die, gerade in sozialen Medien stark kritisierte Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.

Doch wird das eigentlich überwacht? „Bezüglich der Kontrollen zur Einhaltung der Ausgangssperre gibt es klare Absprachen mit dem zuständigen Polizeirevier und dem Altmarkkreis Salzwedel, hier insbesondere mit dem Ordnungsamt“, erklärt dazu Inka Ludwig vom Presseteam des Kreises. „Die Polizei ist im Rahmen der Amtshilfe angehalten, jegliche Personen, die sich während der Ausgangssperre in der Öffentlichkeit bewegen, anzuhalten.“

Keiner wird eingesperrt

Neben der Polizei und dem Kreisordnungsamt würden bei Bedarf aber auch die städtischen Ordnungsämter hinzugezogen. Bei einer Kontrolle nach 22 Uhr werde geprüft, inwieweit eine Ausnahme vorliegt . Sollte keine greifen, würden die Personalien aufgenommen, ein erster Verstoß aber noch nicht geahnet. „Wird eine bereits aufgefallene Person nochmals ohne Ausnahmeregelung während der Ausgangssperre in der Öffentlichkeit angetroffen, dann droht aber ein erhebliches Bußgeld.“ Von bis zu 25.000 Euro ist die Rede.

Da der Kreis ländlich strukturiert ist und die Gastronomie wie Restaurants und Kneipen ohnehin geschlossen sind, seien aber derzeit ohnehin nicht viele Menschen auf den Straßen, so Ludwig. Wenn kontrolliert werde, dann hauptsächlich in den Städten wie Salzwedel, Gardelegen, Arendsee, Klötze und Kalbe. „In den ersten Tagen der in Kraft getretenen Regelung zur Ausgangssperre konnte die Polizei bislang circa 20 Verstöße feststellen“, beziffert Franziska Hotopp aus dem Salzwedeler Polizeirevier.

Betroffene meist einsichtig

Die Menschen auf den Straßen seien dann über die Regelungen informiert worden. „Alle Betroffenen zeigten sich bislang einsichtig und wurden mündlich verwarnt.“ Dies entspreche auch der grundsätzlichen Zielsetzung der Beamten im Altmarkkreis. Gerade in den ersten Tagen solle die Aufklärung zur Bundes-Notbremse beziehungsweise Ausgangssperre im Vordergrund stehen, so Hotopp.

Die Polizei bitte in dem Rahmen zur Erleichterung der Kontrollen darum, dass Dokumente, die diese Ausnahmen der gesetzlichen Beschränkung beweisen können, auch mitgenommen werden. Neben den Ausnahmen, die sich im Infektionsschutzgesetz finden, gibt es trotzdem weitere Möglichkeiten, die wohl kein Bußgeld mit sich bringen. Beispielsweise das Spazierengehen zwischen 22 und 24 Uhr. Denn auch wenn es nicht explizit im Gesetzestext steht, sei dies möglich, habe Hotopp vom Bundespandemiestab erfahren.

Jäger dürfen jagen

Beispielsweise das Spazierengehen zwischen 22 und 24 Uhr. Denn auch wenn es nicht explizit im Gesetzestext steht, sei dies möglich, habe Hotopp vom Bundespandemiestab erfahren. Ein Leser wollte zudem wissen, ob er nach 22 Uhr noch zur Tankstelle darf um Brötchen zu holen. Dies hingegen sei nicht erlaubt, so die Polizistin. Das könne vor 22 Uhr oder nach 5 Uhr erledigt werden, da es planbar sei. Tanken wiederum sei ein anderer Fall, da dies notwendig ist, um den Weg zur Arbeit oder von dieser zurück zu bewerkstelligen.

„Was noch möglich ist, wird sich noch herausstellen“, glaubt Franziska Hotopp, da es sich oft um Einzelfälle handle, die Stück für Stück zu Tage kommen. Erlaubt für Jäger sei zum Beispiel auch die Jagd auf Schalenwild, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mitteilte. Wer sich mit Blick auf die Regeln und Ausnahmen unsicher ist, habe zudem die Möglichkeit, sich beim Bürgertelefon des Bundes zu informieren, so die Polizistin. Dort könne man Einzelfälle abklären: 030/346 465 100

Offizielle Ausnahmen

Als Ausnahmen gelten laut Infektionsschutzgesetz: Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder andere medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen. Berufsausübung im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, Ausübung des Dienstes oder des Mandats, Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien, Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender, Versorgung von Tieren, Ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke, Zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindende allein ausgeübte körperliche Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen.