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Geldwäsche Bareinzahlung: Bei 10.000 Euro ist Schluss

Wer Summen ab 10.000 Euro in Bar auf sein Konto einzahlen möchte, braucht seit kurzem einen Nachweis über die Herkunft des Geldes. Die Sparkasse Altmark West erklärt, warum das so ist, welche Dokumente möglich sind und für wen Ausnahmen gelten.

Von Alexander Rekow 11.08.2021, 02:03
Mehr als 10.000 Euro können nach dem Geldwäschegesetz nicht mehr ohne einen entsprechenden Nachweis, woher die Banknoten stammen, eingezahlt werden.
Mehr als 10.000 Euro können nach dem Geldwäschegesetz nicht mehr ohne einen entsprechenden Nachweis, woher die Banknoten stammen, eingezahlt werden. Foto: dpa

Salzwedel - Seit dem 8. August müssen Kunden in ihrem Geldinstitut bei einer Bareinzahlung von mehr als 10.000 Euro einen aussagekräftigen Beleg als Herkunftsnachweis der Banknoten vorweisen. Darüber informiert die Sparkasse Altmark West. Warum das so ist, erklärt Gabriela Arnold vom Vorstandssekretariat den Volksstimme-Lesern.

Die neue Regelung gehe auf das Verlangen der Nachweise durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zurück und soll Geldwäsche verhindern, teilt Arnold mit: „Diese Vorgabe gilt für alle Banken und Sparkassen in Deutschland.“

Die Nationale Risikoanalyse mache deutlich, dass von Geschäften mit Bargeld und Edelmetallen als bargeldähnlichen Vermögenswert ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusförderung ausgehe, erklärt Gabriela Arnold zum Hintergrund der Neu-Regelung. „Hierbei ist zwischen Transaktionen von Bestands- und Gelegenheitskunden zu differenzieren, da bei letzteren regelmäßig weniger Informationen zu dem Kunden vorliegen.“ Und gelegentlich komme es auch bei der Westalmärkischen Sparkasse vor, dass Kunden Bargeld von 10.000 Euro oder mehr auf private Girokonten eingezahlt werden. Schlechte Erfahrungen habe das Geldinstitut aber bisher mit Blick auf Einzahlungen höherer Summen noch nicht machen müssen.

Auch wenn die Corona-Krise dem kontaktlosen Bezahlen per Karte einen Schub gegeben hat, können sich viele das Bargeld aus dem Alltag nicht wegdenken.

Gabriela Arnold

Grundsätzlich sei für die Westaltmärker das Bargeld als Zahlungsmittel aber nicht wegzudenken. „Auch wenn die Corona-Krise dem kontaktlosen Barzahlen per Karte einen Schub gegeben hat, können sich viele unserer Kunden das Bargeld aus dem Alltag nicht wegdenken.“ Das ist in manchen Ländern anders. Denn wie das IT-Finanzmagazin schreibt, sind beispielsweise die Finnen für eine bargeldlose Gesellschaft am ehesten bereit. „Bei der Häufigkeit der Kartennutzung liegt es auf dem zweiten Platz nach Irland“, schreibt das Finanzmagazin Anfang 2020. Auch Schweden und Südkorea zählen demnach dazu.

Doch zurück in die Bundesrepublik, wo ein solcher Bruch derzeit nicht vorstellbar scheint. „Bargeld ist und bleibt das wichtigste Zahlungsmittel in Deutschland“, so Gabriela Arnold.

Und was bedeutet die Regelung nun für die Westaltmärker? „Dass Kunden künftig bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen haben“, heißt es aus der Sparkasse. Das gelte auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die 10.000-Euro-Grenze überschritten werde.

Als geeignete Belege nennt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht folgende: Ein aktueller Kontoauszug eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse aus dem die Bargeldauszahlung hervorgeht. Zudem Barauszahlungsquittungen, ein Sparbuch, aus dem die Auszahlung hervorgeht, Verkaufs- und Rechnungsbelege, beispielsweise bei Auto- oder Edelmetallverkäufen, Quittungen für das Bargeldgeschäft, Verfügungen, Testamente, Erbscheine oder Erbnachweise sowie Schenkungsverträge.

„Bei sonstigen Bartransaktionen wie zum Beispiel Edelmetallankauf, die nicht bei der Hausbank vorgenommen werden, ist ein entsprechender Herkunftsnachweis bereits ab einem Betrag von 2500 Euro erforderlich“, schreibt die Sparkasse in ihrer Mitteilung weiter. Auch diese Grenze ist gesetzlich festgelegt. Denn auch bei diesen Geschäften bestehe nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein „grundsätzlich erhöhtes Risiko“ für Geldwäsche. „Aus diesem Grund sind bei derartigen Transaktionen Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte des Kunden sowie des vorliegenden wirtschaftlich Berechtigten vor Ausführung einzuholen“, erklärt Gabriela Arnold. Bisher habe die Sparkasse aber auch dahingehend noch keine negativen Erfahrungen machen müssen.

Gewerbliche Kunden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig höhere Bartransaktionen vornehmen müssen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Gabriela Arnold

Doch nicht alle Kunden müssen Belege vorlegen, es gibt eine Ausnahme: „Gewerbliche Kunden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig höhere Bartransaktionen vornehmen müssen, sind von dieser neuen Regelung nicht betroffen“, schreibt die Sparkasse Altmark West.

Übrigens: In anderen Ländern Europas gibt es längst eine Bargeldobergrenze. In Griechenland beispielsweise liegt diese bei schon 500 Euro, in Kroatien bei 15.000 Euro. Österreich aber hat sich nach Medienberichten gegen eine solche Obergrenze ausgesprochen. Bargeld sei in Österreich ein sensibles Thema und für die Bürger von grundlegender Bedeutung für das Gefühl der Sicherheit und Freiheit, so Österreichs Finanzminister Gernot Blümel.