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Umwelt BUND kritisiert Wartungsarbeiten

Massive Beeinträchtigungen streng geschützter Vogelarten befürchtet der BUND durch Wartungsarbeiten an Erdgassonde in Salzwedel.

Von Arno Zähringer 18.04.2017, 03:00

Salzwedel l Die geplanten Wartungsarbeiten an der Erdgassonde 69 im Stadtforst Salzwedel nördlich von Cheine gefährden nach Meinung Dieter Leupolds vom BUND Sachsen-Anhalt und Projektleiter Grünes Band nicht nur geschützte Vogelarten, sondern verstoßen auch gegen europäisches Recht. „Dieser Bereich des Stadtforstes Salzwedel, unmittelbar am Grünen Band gelegen, weist landesweit eine der höchsten Brutdichten des Kranichs auf und besitzt damit eine überregionale Bedeutung“, macht Leupold deutlich. Mit Rohrweihe, Mittelspecht, dem unregelmäßigen Brutvorkommen des Schwarzstorch sowie weiteren streng geschützten Greifvogel- und Spechtarten kämen in unmittelbarer Nähe dieses Erdgassondenplatzes eine Vielzahl nach europäischem Recht streng geschützter Arten vor.

Die vorgesehenen Wartungsarbeiten mitten zur Brutzeit dieser Vogelarten stellten eine massive Beeinträchtigung des Brutgeschehens dar. Sie seien damit aus Sicht des BUND zu dieser Jahreszeit in diesem nach europäischem Recht streng geschützten Natura- 2000-Gebiet unzulässig. Der Stadtforst Salzwedel unterliege auch laut EU-Vogelschutzrichtlinie einem strengen Schutzgebietsregime, das jegliche Verschlechterung verbiete und keine Ausnahmen zulasse.

Auch die geplante Verbrennung von austretendem Gas mit der damit verbundenen unkontrollierten Freisetzung von Schadstoffen könne eine erhebliche Beeinträchtigung für dieses Schutzgebiet darstellen. In solchen Fällen sehe der Gesetzgeber grundsätzlich eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vor, die hier offensichtlich nicht stattgefunden habe, kritisiert der Projektleiter Grünes Band beim BUND in einer Pressemitteilung.

Laut Dieter Leupold sei der Vorgang allerdings kein Einzelfall: Bis Anfang April wären über mehrere Wochen umfangreiche Rückbauarbeiten an einer Erdgassonde nördlich des Salzwedeler Bürgerholzes ausgeführt worden. Auch dieses Waldgebiet sei Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes und dürfe nicht beeinträchtigt werden.

Der BUND sieht hier eine „offensichtlich grundlegende Missachtung nationaler und europäischer Rechtsstandards“. Er habe sich daher be reits an die zuständigen Genehmigungs- und Naturschutzbehörden gewandt. „Es stimmt sehr bedenklich, wenn Rechtsvorschriften von den zuständigen Behörden nicht beachtet und umgesetzt werden.“

Es könne nicht sein, dass Umweltverbände in eine Rolle gedrängt würden, Vollzugsaufgaben im Naturschutzrecht zu übernehmen und gezwungen würden, allgemein anerkannte Rechtsstandards über Gerichte durchzusetzen. „Wir haben in Deutschland im Umweltrecht kein Regelungs- ,sondern ein eklatantes Vollzugsdefizit“, lautet das Fazit Dieter Leupolds.