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Jugendliche boten Schutz vor Täter Erst gute Stimmung: Sexueller Übergriff beim Weihnachtsmarkt

Eine Frau berichtet unter Tränen, dass ein Mann ihr unerlaubt zwischen die Beine fasste. Der 52-Jährige bestritt den Vorwurf zunächst. Nun wurde der Fall in Salzwedel verhandelt.

Von Alexander Rekow Aktualisiert: 09.10.2024, 07:45
Die Justiz verhandelte den Fall in Salzwedel.
Die Justiz verhandelte den Fall in Salzwedel. Symbolfoto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Salzwedel. - Der Vorfall liegt ein Dreivierteljahr zurück. Er belastet die Frau bis heute. Im Dezember 2023 sei sie inmitten von Besuchern eines Weihnachtsmarktes Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden. Heute befinde sie sich in medizinischer Betreuung, leide unter Panikattacken, wie sie erzählt. Im Salzwedeler Gerichtssaal traf sie nun auf den Täter.

Fremder Mann fasst Frau zwischen die Beine

Schauplatz der Tat war ein Weihnachtsmarkt im Arendseer Raum, wie die Vertreterin der Staatswaltschaft erklärt. Dort soll ein heute 52-Jähriger sexuell übergriffig geworden sein. Gestreichelt habe er sein Opfer gegen dessen Willen und auf seinen Penis gezeigt. „Und er hat ihr zwischen die Beine gefasst“, hieß es im Tatvorwurf. Das Opfer, eine 64-Jährige, die mit ihrer damaligen lesbischen Lebenspartnerin bei dem Fest war, fordert nun eine finanzielle Entschädigung.

„Ich habe Zeugen, die bestätigen können, dass es sowas nie gab“, lässt der aus Polen stammende Angeklagte von seiner Dolmetscherin erklären. Ja, er sei dort gewesen. Aber es habe keinen sexuellen Übergriff gegeben, beteuert er. Weder habe er sie angetanzt, noch unsittlich berührt. Er habe lediglich eine Cola ausgegeben, um vor seinen Arbeitskollegen, mit denen er beim Weihnachtsmarkt war, zu prahlen. Dann habe es plötzlich „Spannungen“ gegeben und er sei gegangen.

Beschuldigter stark alkoholisiert

Offenbar hatte der 52-Jährige auch allerhand getrunken. Mehrere Bier, vier Glühwein und einige Schnäpse. „Sie haben die Frauen angeschrien, weil sie abgewiesen wurden“, erinnerte ihn Richter Klaus Hüttermann, der aus den Zeugenaussagen zitierte, die nach dem Vorfall bei der Polizei gemacht wurden. Zuvor habe er die 64-Jährige auf der Tanzfläche zu sich gezogen, erinnert sich das Opfer zurück. „Lass die Finger weg“, habe ihre damalige Freundin gesagt. „Er hat uns die ganze Zeit beim Tanzen beobachtet – er hatte mich im Visier.“ Sie kenne diese Blicke von Männern.

Opfer schildert Panikattacken

Die Frauen hätten sich unwohl gefühlt, sich hingesetzt. Doch dann sei es weitergegangen. „Wir saßen zusammen, haben Zärtlichkeiten und Küsse ausgetauscht. Das passte ihm nicht.“ Er sei aufgestanden, habe die Hüfte zu den Frauen gestoßen und auf seinen Unterleib gezeigt. Schließlich passierte es. „Es war mit seinen Händen zwischen meinen Beinen“, so die 64-Jährige unter Tränen. Als die Frauen den Angeklagten wegstießen, habe er gebrüllt. „Das ist mein Laden, meine Stadt, mein Land.“ Das der DJ des Festes nichts tat, ärgert die Frau bis heute. Auch andere Besuchter taten offenbar nichts. „Eine Gruppe Jugendlicher hat uns dann Schutz angeboten.“ Seit dem Abend könne sie im Dunkeln nicht mehr vor der Tür, leide unter Panikattacken, sagt sie.

Nach einer Unterbrechung der Verhandlung, in der sich Verteidigung und Angeklagter beraten konnten, schien doch mehr gelaufen zu sein, als der 52-Jährige eingangs zugeben wollte. Sein Anwalt räumte ein, dass sein Mandant die Frauen anbaggerte, dass er sie vielleicht am Bein berührt habe – „aber nicht vaginal“. Auch dass er sie angetanzt habe. „Das ist alles richtig.“

Verfahren eingestellt gegen Geldauflage

Im Ergebnis wurde das Verfahren gegen die Auflage, an die 64-Jährige Geld zu zahlen, vorläufig eingestellt. Von 500 Euro war die Rede, der 52-Jährige erhöhte im Gerichtssaal selbst auf 700 Euro. Auch entschuldigte er sich schließlich noch zum Ende der Verhandlung.

Nun hat er bis 31. Oktober Zeit, die 700 Euro an die 64-Jährige zu zahlen und dies dem Gericht nachzuweisen. „Zivilrechtliche Ansprüche sind damit noch nicht vom Tisch“, erinnerte Klaus Hüttermann abschließend.