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Coronavirus Impfen: Herausforderung Astrazeneca im Altmarkkreis Salzwedel

Wer bekommt welchen Impfstoff? Bei der Priorisierung gibt es immer wieder Unsicherheiten. Wer sich vordrängeln will, wird in den Impfzentren des Altmarkkreises Salzwedel weggeschickt.

Von Antje Mewes 19.05.2021, 01:15
Das Thema Impfen bewegt die Menschen, vor allem, wer wann welchen Impfstoff bekommt. Dabei gibt es immer wieder Leute, die die Priorisierung nicht anerkennen.
Das Thema Impfen bewegt die Menschen, vor allem, wer wann welchen Impfstoff bekommt. Dabei gibt es immer wieder Leute, die die Priorisierung nicht anerkennen. Foto: dpa

Altmarkkreis - Ziemlich verwundert war ein Gardelegener, als er zu seiner zweiten Immunisierung gegen das Coronavirus ins Impfzentrum kam. Als erste Spritze hatte er das Präparat von Astrazeneca erhalten, weil er älter als 60 Jahre ist. Nun hat er Anfang Mai den Impfstoff von Biontech gespritzt bekommen. Nicht ohne vorher dagegen interveniert zu haben, wie er erzählt. Denn eigentlich war er davon ausgegangen, wieder mit Astrazeneca geimpft zu werden.

Zwei Ärzte vor Ort hätten ihm erklärt, dass eine so genannte Kreuzimpfung keinen Einfluss auf eine spätere Immunität gegen das Virus und die Wirksamkeit der Vakzinen habe. „Aber damit nehme ich doch einem jüngeren Menschen die Dosis von Biontech weg“, hatte er argumentiert. Damit hätte auch eine Erzieherin oder Wahlhelferin geimpft werden können, für die Astrazeneca nicht empfohlen ist, sagte er im Gespräch mit der Volksstimme.

Die Antwort hat ihn ebenso verblüfft wie verärgert: Er hatte seinen Termin am Vormittag, die Astrazeneca-Lieferung komme aber erst am Nachmittag, war ihm gesagt worden. „Da hätten sie mich doch am Nachmittag bestellen können oder anrufen, dann wäre ich später hingefahren“, betont er. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Impfstoff ein knappes Gut ist, wäre das aus seiner Sicht den Organisationsaufwand wert gewesen. Wobei er hinzufügt, dass der Ablauf im Impfzentrum „sehr gut organisiert“ gewesen sei.

Wechselnde Empfehlung

Der Altmarkkreis gestalte die Vorgehensweise nach Verfügbarkeit und Liefermenge des Impfstoffes, erklärt Kreissprecherin Birgit Eurich dazu. Ziel sei, den knappen Impfstoff so zu verplanen, dass einerseits möglichst vielen Berechtigten ein Angebot unterbreitet werden kann und andererseits keine Dosis verfällt, sagt sie.

Die wechselnden Empfehlungen zur Verwendung des Impfstoffes Astrazeneca bringe zusätzliche Herausforderungen mit sich. „Insbesondere, da die Händelbarkeit dieses Vakzins noch sensibler ist als die von Biontech“, betont Eurich.

Für Personen, die jünger als 60 Jahre sind und die Erstimpfung mit Astrazeneca erhalten haben, solle die zweite mit Biontech erfolgen. Nach Empfehlung der Ständigen Impfkomission (Stiko) ergebe sich dabei eine gleich große Wirksamkeit, erklärt Eurich.

Ausweichtermine für über 60-Jährige

Nun wird es richtig kniffelig: Der Ablauf der Zweitimpfungen von Astrazeneca-Erstgeimpften mache es erforderlich, über 60-Jährigen einen Ausweichtermin zum Beispiel am Nachmittag anzubieten. Es könne aber erst ein Fläschchen geöffnet werden, wenn mindestens zehn Impfungen vorgenommen werden können. „Dieser Umstand ergibt sich aus der Tatsache, dass zum Termin dieser Erstimpfungen noch eine Altersempfehlung unter 65 Jahren galt und der überwiegende Teil dieser Impflinge sogar unter 60 ist“, erklärt sie.

Eine Terminumbuchung im Fall des Gardelegeners vorab per Telefon sei nicht erfolgt, da das Impfzentrum in den Buchungsdaten kein Alter mitgeteilt bekomme. Insgesamt seien diese Konstellationen selten und werden über die beschriebenen Ausweichtermine gelöst oder mit einem Angebot der Zweitimpfung mit Biontech, wenn der Alternativtermin vom Betroffenen nicht wahrgenommen werden kann, beschreibt sie die Vorgehensweise.

Während manche ein schlechtes Gewissen haben, jemandem den „wertvolleren Impfstoff“ wegzunehmen, haben andere weniger Skrupel. Sie buchen sich einen Impftermin, obwohl sie nach der geltenden Priorisierung noch gar nicht geimpft werden dürften.

Kontrollen bei Anmeldung

„Die Kolleginnen und Kollegen in den Impfzentren kontrollieren bei der Anmeldung das Vorliegen der Impfberechtigung“, erklärt die Kreissprecherin. Beispielsweise mit der die Vorlage des Personalausweises, einem ärztlichen Attest - bei Vorliegen einer bestimmten Vorerkrankung oder mit einer Arbeitgeberbescheinigung, die die Zugehörigkeit zu einer berechtigten Berufsgruppe nachweist. Es sei vorgekommen, dass Leute mit Termin wieder nach Hause geschickt wurden, da offensichtlich keine Impfberechtigung vorlag. Eurich: „Das führt dann in nicht seltenen Fällen zu Unmutsäußerungen gegenüber den Mitarbeitenden. Diese halten sich jedoch in jedem Fall an die Vorgaben.“