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Gericht Nachbarschaftsstreit artet in Salzwedel aus: Körperverletzung und Beleidigungen

Fliegender Stein, Beleidigungen und eine Mistgabel: Heftige Auseinandersetzungen zwischen zwei Anwohnern enden vor Gericht.

Von Nayra Fandrich 04.07.2021, 03:00
Ein Nachtbarschaftsreit führt in Salzwedel zu Gerichtsverhandlungen.
Ein Nachtbarschaftsreit führt in Salzwedel zu Gerichtsverhandlungen. Foto: dpa

Salzwedel - Ein 45-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf wurde wegen versuchter Körperverletzung angeklagt. Er soll am 6. August des vorigen Jahres mit einer Mistgabel nach seinem Nachbarn gestochen haben, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Dabei habe er den Blechzaun des Nachbarn beschädigt. Doch die Schilderungen der zwei Zeugen könnten unterschiedlicher nicht sein. Das Urteil steht noch aus.

Der Beschuldigte und dessen Frau bestritten die Vorwürfe. Nachdem sie früh abends nach Hause gekommen sind, hätten sie mit zwei langen Stäben die Hühner eingefangen, so der Angeklagte. Plötzlich soll der Nachbar hüfthoch über den fast zwei Meter hohen Blechzaun geguckt und das Pärchen beleidigt haben. Er habe ihnen mit Rufmord gedroht, das Grundstück gefilmt und sei alkoholisiert gewesen.

Eventuell habe ich mit meinem Stab auf meinen Nachbarn gezeigt

Der Angeklagte

Auch der damalige Besuch des Nachbarn, der zweite Zeuge vor Gericht, soll „doof“ gelacht und später über den Zaun geguckt haben. Nachdem das Ehepaar den pöbelnden Nachbarn und seinen Besuch ignoriert habe, soll der ein Stück Holz auf das Grundstück geworfen haben. Eine Forke hätten Sie zu keinem Zeitpunkt in der Hand gehabt. „Die Mistgabel stand hinten im Schweinestall“, betonte die Frau des Angeklagten. „Eventuell habe ich mit meinem Stab für die Hühner reflexartig auf meinen Nachbarn gezeigt“, erzählte der Angeklagte selbst.

Noch an diesem Abend hat das Ehepaar die Polizei gerufen. Die sei ausschließlich auf der gegenüberliegenden Grundstücksseite gewesen.  

Anders beschreibt der zweite Zeuge, der Gast des Klägers jedoch den Tatvorgang. Der Justizvollzugsbeamte aus Wuppertal war mit seinen Töchtern bei dem Kläger zu Besuch. Seine Kinder liefen im Garten herum, entlang des Zaunes, als sie vor den kläffenden Hunden des Ehepaares zurückschraken.

Mistgabel ist nur knapp einen halben Meter an ihm vorbeigezogen

Ein Zeuge

Nachdem der Wuppertaler seine Kinder beruhigte und ins Haus brachte, soll der Nachbar plötzlich Drohungen gerufen haben. „Ich schneid’ euch mit meinem Messer die Eier ab“, erklang es von der gegenüberliegenden Zaunseite. Sie hätten den Nachbarn ignoriert, so der Zeuge. Doch kurz danach soll ein Stein knapp an seinem Kopf vorbeigeflogen sein. Daraufhin stieg sein Gastgeber, der Kläger, auf eine Empore aus Feuerholz, um über den Zaun zu gucken. Auch er habe kurz über den Zaun geguckt, stand aber zum Tatzeitpunkt auf dem Boden.

Dann soll es zum Anklagepunkt gekommen sein. Der Zeuge habe den Angeklagten selbst nicht gesehen, „doch die Mistgabel ist nur knapp einen halben Meter an ihm vorbeigezogen“, sagte der Zeuge. Außerdem hörte er einen Aufprall am Blechzaun. Dadurch soll es zur Beschädigung des Zaunes gekommen sein. Auch die Beweisfotos der Polizei zeigten eine Delle von der Seite des Ehepaares. Er konnte mit Sicherheit festlegen, dass es sich um eine Mistgabel handelte. Den Stab, den das Paar zum Fangen der Hühner benutzt hatte und den der Verteidiger auf dem Tisch liegen hatte, habe er noch nie zuvor gesehen.

Da der Kläger den Gerichtstermin urlaubsbedingt nicht wahrnehmen konnte, gibt es am 6. Juli einen Folgetermin. Noch steht ein Urteil aus.