Bußgeld bis 1000 Euro Nackt Sonnenbaden auf dem Balkon in Salzwedel
Auf dem Balkon in einem Mietshaus ist vieles erlaubt, solange es die Nachbarn nicht stört. Dann kann es teuer werden. Streit deswegen ist in der Hansestadt aber selten.

Salzwedel - Sommerzeit – warme Luft bis in die Abendstunden und tagsüber oftmals Sonnenschein. Da zieht es viele Mieter auf ihren Balkon. Beispielsweise um sich auf den paar Quadratmetern an frischer Luft in der Sonne hüllenlos zu bräunen, als Raucher dazu eine Entspannungszigarette zu genießen und am Abend eine Wurst auf den Grill zu legen. Doch wer das für zweifelsfrei erlaubt hält, irrt. Denn die Nachbarn können sich daran stören.
Nackt Sonnenbaden grundsätzlich erlaubt
„Grundsätzlich kann ein Mieter den Balkon seiner Wohnung frei nutzen. Allerdings endet diese Freiheit – wie immer und überall – da, wo die Rechte anderer Mieter oder des Gebäudeeigentümers beeinträchtigt werden“, teilt Eva Domass, Geschäftsführerin des Mietervereins Magdeburg, mit. Grundsätzlich dürfe sich ein Mieter auf seinem Balkon unbekleidet sonnen, fügt sie hinzu. „Hierauf sollte aber verzichtet werden, wenn die Nachbarn sich belästigt fühlen, da ansonsten (...) ein hohes Bußgeld drohen kann“, warnt die Mietrechtsexpertin.
Ein Blick ins Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verrät, dass dieses für Belästigung der Allgemeinheit zwischen 5 und maximal 1000 Euro liegen kann. „Bei uns hat sich noch keiner wegen so etwas beschwert“, beruhigt Christian Märtens, Geschäftsführer bei der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Salzwedel.
Auseinandersetzungen wegen Nacktheit selten
Auch Franziska Hotopp, Sprecherin des Polizeireviers Salzwedel, sieht das Risiko von Auseinandersetzungen wegen nackten Sonnenbadens auf dem Balkon in der Hansestadt als gering an. „Ich wüsste nicht, dass es bei uns mal einen Polizeieinsatz oder eine Anzeige wegen so etwas gegeben hätte“, antwortet sie auf Nachfrage. Sich nackt in der Sonne zu räkeln, könne jedoch eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn sich jemand davon belästigt fühle.
Die gleiche Regel gilt auch für andere Aktivitäten auf dem Balkon. So ist es beispielsweise laut Eva Domass vom Mieterverein erlaubt, auf dem Balkon zu rauchen. Wenn die Nachbarn sich davon jedoch beeinträchtigt fühlten, müssten Rauchzeiten vereinbart werden. Grillen auf dem Balkon könne in begrenztem Umfang erlaubt sein, allerdings nur dann, wenn dadurch keine Schäden entstehen können oder Rauch in die Wohnungen anderer Mieter dringt. Je nach Mietvertrag und Hausordnung könne das Grillen auf dem Balkon auch verboten sein. „Dann sollte sich der Mieter tunlichst an das Verbot halten, wenn er keine Kündigung seines Mietvertrages riskieren will“, rät Eva Domass.
Balkonparties nur bis 22 Uhr
Generell seien Lautstärke, Rauchen oder auch herabfallende Pflanzenteile gelegentlich der Anlass für Auseinandersetzungen zwischen Mietern im Zusammenhang mit der Balkonnutzung. „Wir werden aber hierzu vergleichsweise selten kontaktiert“, so die Chefin des Mietervereins Magdeburg.
„Auf einem Balkon darf gefeiert werden, jedoch ist auch hier auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen und die Lautstärke zu begrenzen“, spricht Domass ein weiteres Thema an, das zu Problemen führen kann. Um 22 Uhr beginne die Nachtruhe.
Beim Pflanzengießen nicht den Balkon des Nachbarn bewässern
Den Balkon zu möblieren und zu bepflanzen, sei ebenfalls grundsätzlich erlaubt. Pflanzen dürften aber nicht weit über die Brüstung wachsen. „Und beim Gießen sollte nicht der Balkon des Nachbarn bewässert werden“, unterstreicht die Mietrechtsexpertin. Blumenkästen müssten sicher und vorzugsweise an der Innenseite des Balkons befestigt werden.
In jedem Fall sei die Genehmigung des Vermieters erforderlich, wenn der Mieter eine Markise, ein Katzennetz oder eine SAT-Schüssel anbringen möchte und dafür Bohrungen vornehmen muss. „My home is my castle“ (mein Zuhause ist mein Schloss oder meine Festung), das gilt also für öffentlich einsehbare Bereiche nur teilweise.