Schnelltests Salzwedeler Testzentren weisen Schummeleien von sich
Deutschlandweit soll es in Testzentren zu Betrügereien gekommen sein. Gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung sollen die Anbieter mehr Coronatests abgerechnet haben, als sie tatsächlich vorgenommen hatten. Auch in Salzwedel?
Salzwedel - Es ist ein sommerlicher Spätnachmittag, als die Redakteurin der Volksstimme auf dem Gelände des Drive-In- Testzentrums in Salzwedel vorfährt. Kein anderes Auto ist da, und so kann sie gleich zum Anmelden. Zunächst ist ein Soforttermin zu buchen. Auf das Online-Buchungsformular gelangen Testwillige über einen QR-Code, den die Mitarbeiterin des Testzentrums vor das Autofenster hält. Nachdem sie auf dem Webformular ihren Namen und ein paar weitere Grunddaten erfasst und die Datenschutzbestimmungen abgesegnet hat, kommt sofort eine Terminbestätigung aufs Handy. Um den Schnelltest zu absolvieren, muss die Probandin nun noch ihren Personalausweis vorlegen, und schon kann es losgehen. Nach dem Abstrich gibt es einen Ausdruck, auf dem sich ein Nummerncode für den Test befindet sowie mehrere QR-Codes, mit denen das Testergebnis 15 Minuten später abgerufen und auch wahlweise in die Luca-App und die Corona-Warn-App importiert werden kann. Soweit macht der Ablauf einen professionellen Eindruck.
Empörung über pauschale Vorwürfe
Abrechnen können Testzentren nach Auskunft von Daniela Pischel, die nicht weit entfernt in der Tuchmacherstraße ebenfalls ein Testzentrum betreibt, nur Coronatests, die elektronisch oder per Papierformular dokumentiert sind. Für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) müssten Testzentren nachweisen können, wieviel sie getestet haben.
Die Inhaberin der Hansa-Apotheke, Nadine Neumann, ist empört über die pauschalen Vorwürfe aus der Bundespolitik. Sie und ihr Team waren in Salzwedel die ersten, die die so genannten Bürgertests angeboten haben. Um das aufwändige Prozedere mit Anmeldung, Dokumentation und der Entnahme der Abstriche sowie deren Auswertung umzusetzen, sind sogar Mitarbeiter aus dem Ruhestand rekrutiert worden, die ehrenamtlich halfen. „Wir haben unser Möglichstes getan, um schnell Tests anbieten zu können, damit die Leute wieder zur Fußpflege und zum Friseur gehen können“, sagt sie. Ein weiteres wichtiges Ziel: Infektionsketten unterbrechen. Dabei sei alles korrekt gelaufen, es seien nur die Anzahl der verwendeten Tests und die Abstriche abgerechnet worden.
Nicht alle über einen Kamm scheren
Sie lasse sich jetzt nicht in eine Kategorie mit Betrügern stecken. Zwar gebe es immer „schwarze Schafe“, aber alle über einen Kamm zu scheren, findet sie ungerecht und diffamierend. Dass es bei der Abrechnung augenscheinlich Schlupflöcher gebe, die es ermöglichten, sich gesetzwidrig zu bereichern, hätten die zu verantworten, die das Abrechnungssystem erarbeitet haben.
Gesundheitsämter kontrollieren Fachliches
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mehrfach öffentlich die Gesundheitsämter ins Spiel gebracht, mit Kontrollen mögliche Mauscheleien aufzudecken und zu verhindern. Dazu seien diese gar nicht in der Lage, erklärt Kreissprecherin Birgit Eurich. Das Gesundheitsamt des Altmarkkreises könne private Anbieter damit beauftragen, Bürgertests anzubieten und vorzunehmen. Voraussetzung sei die Vorlage eines Konzeptes. Eurich: „Hieraus muss die fachliche, personelle und strukturelle Eignung hervorgehen.“ Und das werde regelmäßig unangekündigt und meist anonym kontrolliert. „Bei fachlichen, personellen oder strukturellen Unzulänglichkeiten wird den Zentren die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben, anderenfalls erfolgt die Zurücknahme der Beauftragung, wovon die KV unterrichtet wird“, erklärt die Kreissprecherin. Grund zur Beanstandung habe es bisher nur in einem Fall gegeben. Die betreffende Teststelle habe nachgebessert. Insgesamt hat das Gesundheitsamt zehn Testanbieter beauftragt. Hinzu kommen Apotheken, für die der Apothekerverband zuständig ist.
Nur anonymisierte Daten dürfen überprüft werden
Abgerechnet würden die vorgenommenen Tests mit der KV. Daran sei der Kreis nicht beteiligt. Deshalb könnten die Gesundheitsämter die Abrechnungsmodalitäten gar nicht überprüfen.
Die KV nehme die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Teststellen entgegen. Überprüfen könne sie ausschließlich formale Aspekte, da die übermittelten Angaben keinen Bezug zu getesteten Personen aufweisen dürfen, erklärt KV-Pressesprecher Bernd Franke.
Gemäß Paragraf 7 Absatz 5 der Testverordnung müssten alle Unterlagen wie Dateien, Rechnungen und ähnliches, die zum Nachweis der korrekten Abrechnung der Corona-Schnelltests notwendig sind, bis zum 31. Dezember 2024 unverändert aufbewahrt und gespeichert werden. Dies sei aber unabhängig von einer Entscheidung der KV und solle Überprüfungsmöglichkeiten eröffnen. „Die KV darf keine personenbezogenen Daten erhalten und damit auch nicht einsehen“, betont KV-Sprecherin Heike Liensdorf.
Ergänzend weist Daniela Pischel darauf hin, dass sie selbstverständlich die Formulare und ihre Bestellunterlagen für Coronatests auch als Belege für ihre Steuererklärung aufzuheben habe. Ganz so einfach scheint es mit dem Abrechnungsbetrug dann doch nicht zu sein.