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Straftat Salzwedeler verurteilt: Gejobbt trotz Geld vom Arbeitsamt

Wegen Betrugs musste sich ein 33-Jähriger vor dem Amtsgericht Salzwedel verantworten. Zu Unrecht hatte er Geld vom Arbeitsamt bezogen.

Von Beate Achilles 20.09.2023, 13:27
Eine Strafprozessordnung und ein Strafgesetzbuch im Gerichtssaal des Amtsgerichts Salzwedel.
Eine Strafprozessordnung und ein Strafgesetzbuch im Gerichtssaal des Amtsgerichts Salzwedel. Archivfoto: Beate Achilles

Salzwedel - Mit dem Geld, was in einem schlecht bezahlten Job zu verdienen ist, macht man keine großen Sprünge. Besser steht finanziell da, wer Sozialleistungen bezieht und insgeheim hinzuverdient. Das mag sich auch der Salzwedeler gesagt haben, der am Dienstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts Salzwedel saß. Aber das Ganze hat leider einen Haken: Es ist als Leistungsbetrug strafbar.

Arbeitslosengeld bezogen trotz Job

„Sie haben von Juni bis August 2022 Arbeitslosengeld bezogen, obwohl Sie parallel einen Job hatten“, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. „Deshalb haben Sie 1606,08 Euro zu Unrecht erhalten.“

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger im Gerichtssaal erschienen war, räumte ohne weitere Umschweife oder Zeugenvernehmungen ein, die Tat begangen zu haben. „Der Vorwurf stimmt“, sagte er, versuchte das Ganze aber als ein Missgeschick darzustellen. „Ich hatte es telefonisch mitgeteilt. Das Arbeitsamt verlangte aber, dass ich das schriftlich tue“, erläuterte er. Das Schreiben hätte er anschließend verschludert. „Ich hab dann nicht mehr dran gedacht“, so seine Darstellung.

Rückzahlungsbescheid vom Arbeitsamt

Bei der Vernehmung der zuständigen Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt kam dann jedoch heraus, dass es zu dem Telefonat und der Aufforderung, den Sachverhalt schriftlich mitzuteilen, in der Akte der Behörde wohl keinerlei Vermerk gibt. Und obwohl das Arbeitsamt einen Rückzahlungsbescheid erlassen hatte, hätte der Beschuldigte bis zum Tag vor der Verhandlung das Geld nicht zurückgezahlt.

Freiheitsstrafe zur Bewährung

Bei einem geringen Verdienst von 1600 Euro monatlich und einer Mietbelastung von 630 Euro sei der finanzielle Spielraum dafür auch recht eng, schätzte Amtsrichter Hüttermann ein. Was den Angeklagten jedoch nicht von der Rückzahlungsverpflichtung entbinde. Außerdem stehe er nicht zum ersten Mal wegen eines Vermögensdeliktes vor Gericht. Insgesamt sieben Mal hätte er sich seit 2013 bereits wegen Unterschlagung und Betrug strafbar gemacht. Diese Tatsache wirkte sich beim Urteil von Amtsrichter Hüttermann erschwerend aus. Auf ein Jahr Freiheitsstrafe lautete es, wurde aber für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. „Nächstes Mal kann das Urteil viel härter sein“, mahnte der Richter.