Indoor-Plantage Staatsanwältin droht mit Gefängnis
Der wegen des Betriebs einer Indoor-Plantage in Dähre angeklagte 57-Jährige muss damit rechnen, ins Gefängnis zu kommen.
Salzwedel l Am zweiten Verhandlungstag gegen Manfred S. vor dem Salzwedeler Schöffengericht sollten gestern eigentlich zwei mutmaßliche Kunden, des Dährer Cannabis-Plantagenbetreibers aussagen. Doch krankheitsbedingt war nur einer der beiden gekommen. Der 20-jährige Dustin E. gab unumwunden zu, ein bis zwei Mal im Monat mit dem Bus nach Dähre gefahren zu sein, um bei Manfred S. Cannabis zu kaufen.
„Ich habe das Borderline-Syndrom und bin stark suizidgefährdet. Weil ich keine Chemie im Körper haben will, habe ich mit einer Eigentherapie mit Cannabis begonnen“, erklärte der Salzwedeler. Das habe ihm sehr geholfen. Als Hartz IV-Empfänger habe er allerdings nicht das Geld gehabt, den in der Hansestadt „üblichen Straßenpreis von zehn bis zwölf Euro pro Gramm“ zu zahlen.
Der minderjährige Ben T., der als Erntehelfer auf der Plantage im ehemaligen Deutschen Haus in Dähre mitgeholfen hatte, habe ihn mit Manfred S. bekannt gemacht. „Ich habe im Schnitt 100 Euro für 15 Gramm bezahlt. Mit Hartz IV am Monatsanfang und Kindergeld in der Monatsmitte bin ich da gut hingekommen“, berichtete Dustin E.
Das Cannabis sei von solch guter Qualität gewesen, dass es ihm geholfen habe, von seinen Selbstmordgedanken wegzukommen. „Ich brauche zirka ein Gramm am Tag. Das reicht für drei Joints“, so der 20-Jährige. Bestätigen konnte er, dass Ben T. des Öfteren Cannabis von Manfred S. bekommen habe.
Die zuständige Staatsanwältin erklärte auf Nachfrage von Amtsrichter Klaus Hüttermann, dass sie den Cannabis-Handel und die Abgabe der Drogen an Minderjährige als einen großen Tatbestand sehe. „Das geht zu Gunsten des Angeklagten, weil die Abgabe während der Hilfe auf der Plantage geschah“, sagte sie. „Es geht hier um viel. Wird das Ganze als eine Tat gesehen, reden wir von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Bei vier Taten sind es mindestens vier Jahre“, verdeutlichte Klaus Hüttermann dem Angeklagten mit dem Hinweis, Manfred S. habe die ganze Sache bisher eher heruntergespielt.
Auch die Staatsanwältin griff diesen Sachverhalt auf. Sie hatte bereits zu Beginn des zweiten Prozesstages damit gedroht, nicht auf eine Bewährungsstrafe abzuzielen, sondern Manfred S. ins Gefängnis schicken zu wollen. Ein Urteil konnte gestern noch nicht gefällt werden, da die Staatsanwältin darauf bestand, auch den zweiten mutmaßlichen Kunden von Manfred S. zu hören. Die Verhandlung wird am 1. April fortgesetzt.