Polizeisprecher Gerd Schönfeld gibt Hinweise für Autofahrer bei Winterwetter Strafe für falsch eingesetzte Nebelleuchte
Salzwedel l Nebel und glatte Straßen machen den Autofahrern dieser Tage zu schaffen. Doch wie verhält man sich bei diesen Witterungsverhältnissen richtig und wann dürfen Nebelscheinwerfer und Neblschlussleuchte eingesetzt werden. Volksstimme-Leserin Kathrin Projahn schrieb bei Facebook: "Wie jedes Jahr, wenn es nebelig wird, gibt es Autofahrer, die ihre Nebelschlussleuchte falsch einsetzen und damit andere Autofahrer deutlich stören." Doch wie werden die Leuchten korrekt genutzt?
"Wenn die Sicht durch Nebel, Schnellfall oder Regen erheblich - das gilt ab einer Sichtweite unter 80 Meter -eingeschränkt ist, dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Die Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt", erklärt Polizeisprecher Gerd Schönfeld. Wer sich nicht daran halte, könne mit Verwarngeldern von 20 bis 35 Euro bestraft werden, weiß Schönfeld und ergänzt: "Bei Sichtweiten unter 50 Meter darf nicht schneller als Tempo 50 gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist."
Gegen glatte Straßen hilft hauptsächlich gute Vorbereitung. Winterreifen gehören laut Schönfeld genauso dazu, wie eine ordnungsgemäße Beleuchtung, Frostschutz im Wischwasser, Eiskratzer und Eisspray im Auto. Zudem sollte man sich vor Fahrtantritt genau über das Wetter informieren und seine Geschwindigkeit anpassen. Bevor es auf die Straße gehe müsse der Wagen generell von Schnee und Eis befreit werden, Gucklöcher reichen nicht aus, sagt der Polizist. Wichtig ist auch, dass der Fahrer genug Zeit für seine Tour einplant, um nicht unter Zeitdruck zu geraten.