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Reservierung mit Folgen Termin verschlafen: No-Show-Gebühr wird trotzdem fällig

Dienstleistung vereinbart und nicht aufgetaucht? Tisch reserviert und nicht erschienen? Immer häufiger wird eine Entschädigung fällig. Betroffene fordern nun eine Art Schadenersatz.

Von Alexander Rekow, Meike Schulze-Wührl und Markus Schulze Aktualisiert: 13.01.2025, 08:58
Immer häufiger wird eine No-Show-Gebühr erhoben. Längst nicht nur in der Gastronomie.
Immer häufiger wird eine No-Show-Gebühr erhoben. Längst nicht nur in der Gastronomie. Foto: picture alliance/dpa

Salzwedel. - Sie haben genug davon: Dienstleister, die trotz Termins ohne Absage sitzengelassen werden. Gäste reservieren und erscheinen nicht, Kunden lassen die Fachkraft sitzen und Patienten sagen nicht ab. Dadurch entsteht nicht selten ein wirtschaftlicher Schaden. Und diesen, oder jedenfalls einen Teil davon, wollen immer mehr Betroffene ersetzt haben.