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Barrierefreie Internetseiten Unternehmer fürchten zusätzlichen Aufwand zur E-Rechnung

Die Barrierefreiheit von Internetseiten wird ab Mitte 2025 für alle Unternehmen Pflicht. Was das für Salzwedels IT-Dienstleister und lokale Kleinunternehmer bedeutet.

Von Beate Achilles 11.12.2024, 06:15
Die Hände liegen an einer Braillezeile, mit deren Hilfe Blinde am Computer lesen können.
Die Hände liegen an einer Braillezeile, mit deren Hilfe Blinde am Computer lesen können. Symbolfoto: picture alliance/dpa

Salzwedel. - Noch sieben Monate haben Selbstständige und Unternehmer in Deutschland Zeit, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Denn am 28. Juni 2025 tritt des sogenannte „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)“ in Kraft, das allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen soll. Der digitale Raum soll durch das Gesetz für alle zugänglicher werden und Menschen mit Behinderungen besser in die Lage versetzen, am Arbeitsleben teilzuhaben, Informationen zu beschaffen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.