33-Jähriger wegen Erschleichens von Sozialleistungen verurteilt Zoll erwischt Hartz-IV-Empfänger mit 40000 Euro auf dem Weg nach Indien
Salzwedel l Wegen des Erschleichens von Leistungen der Agentur für Arbeit und Urkundenfälschung musste sich ein 33-Jähriger am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann hatte beim Hartz-IV-Antrag angegeben, kein Vermögen zu besitzen und daraufhin über mehrere Monate Geld in Höhe von insgesamt 3400 Euro bekommen.
Im Mai 2009 allerdings wurde der Angeklagte am Flughafen Frankfurt mit etwa 40000 Euro in bar aufgegriffen. Die Scheine hatte er in Taschen, Koffern und am Körper verstaut. Einige Bündel hatte sich der Mann hinter seinen Gürtel geklemmt und vermutlich gehofft, so am Zoll vorbeizukommen. Die Frankfurter Beamten aber wurden misstrauisch. Nach eigener Aussage hatte der gebürtige Inder das Geld von Freunden aus ganz Deutschland bekommen, um es in Indien an Verwandte zu verteilen. Weil für Überweisungen nach Indien zu hohe Gebühren anfielen, sei der Bargeldtransport üblich.
Um das zu beweisen, lieferte er dutzende schriftliche Erklärungen beim Zoll ab, in denen die Freunde bestätigten, ihm das Geld mitgegeben zu haben. Dabei handelte es sich meist um Summen zwischen 1000 und 5000 Euro. Einer der Freunde erklärte gegenüber der Polizei, eine solche Erklärung nie unterschrieben zu haben. Erst vor Gericht widerrief der Freund seine polizeiliche Aussage, weil ihn der Angeklagte "wieder daran erinnert hatte", wo und wie es zu der Unterschrift kam. Er habe damals unter Alkoholeinfluss gestanden. Dies bestätigte er schriftlich. Daraufhin musste die Anklage wegen Urkundenfälschung fallen gelassen werden. Selbst nach Abzug der mutmaßlich geliehenen Gelder blieben aber 12000 Euro übrig, die vom Angeklagten stammen mussten. Kurz vor dem Flug hatte er seine Lebensversicherung und einige Fonds aufgelöst. Für 5000 Euro habe er seiner Freundin Schmuck aus Indien mitbringen wollen, der Rest sei für seine kranken Eltern bestimmt gewesen. Dass er die 12000 Euro beim Antrag von Hartz IV angeben musste, habe er der Aussage nach schlichtweg nicht gewusst. Das Gericht verurteilte den Mann zu 70 Tagessätzen von je 25 Euro.
Eine Rückzahlung der Leistungen der Agentur für Arbeit wird außergerichtlich geklärt, weil sich der Angeklagte inzwischen in einem Privatinsolvenzverfahren befindet. Das Urteil ist rechtskräftig.