Gartenfeuer Zwei mal sechs Wochen für Gartenfeuer
Der Altmarkkreis Salzwedel verkürzt die Zeiten für das Verbrennen von Gartenabfällen. Die neue Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft.
Salzwedel l Bislang hatten Gartenbesitzer im Altmarkkreis ab Oktober sechs Monate Zeit, ihre Gartenabfälle zu verbrennen. Sachsen-Anhalts Umweltminsterin Claudia Dalbert sah das gar nicht gern, wollte die Gartenfeuer im Interesse sauberer Luft komplett verbieten. Im Mai dieses Jahres hatte Landrat Michael Ziche dagegen Widerstand angekündigt. „Wir wollen kein Verbot, das passt nicht zu uns“, so der Landrat damals und wies auf Bewohner in den Dörfern hin, die dann bis zu 20 Kilometer bis zur nächsten Sammelstelle fahren und sich dann gar noch Pkw-Anhänger zulegen müssten.
Das Abfallwirtschaftskonzept des Altmarkkreises sieh allerdings schon Einschränkungen vor. Während der Sitzung des Umweltausschusses im Mai dachte der Landrat über einen Kompromiss nach, den Zeitraum für das Verbrennen von Gartenabfällen auf sechs Wochen zu begrenzen, zumal von einem zügellosen Verbrennen nicht die Rede sein könne.
Gestern Abend wurden die Mitglieder des Umweltausschusses über die neue Verordnung informiert, die ab Oktober das Verbrennen der Gartenabfälle regelt. Gartenbesitzer können ihre Abfälle dann vom 1. Oktober bis zum 15. November und wieder ab 1. März bis zum 15. April verbrennen. Die Feuer dürfen in den Gärten von montags bis sonnabends jeweils in der Zeit zwischen 11 und 17 Uhr lodern, wobei das Verbrennen nicht länger als zwei Stunden dauern soll. Die Anfangszeit 11 Uhr erklärt der Altmarkkreis damit, dass dann meist die Morgenfeuchte aus den Abfällen entwichen ist und Nachbarn nicht mit mehr Qualm belästigt werden.
Dazu müssen die Gartenbesitzer noch einige weitere Details beachten. So sollen die Feuer im Abstand von zehn Metern zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen entfacht werden, ebenso zu Leitungen und anderen brennbaren beziehungsweise gefährlichen Gegenständen. Zu Krankenhäusern, Kindereinrichtungen, Schulen, Altersheimen und Pflegeeinrichtungen müssen Abstände von 100 Metern gewahrt werden, zu Wäldern 30 Meter.
Grundsätzlich gilt, dass auf den Grundstücken nur Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, die auch dort angefallen sind. Als Gartenabfälle gelten etwa Laub und Strauchschnitt, Äste, Wurzeln von Sträuchern oder kleinen Bäumen sowie Rasenschnitt. Auch für die Dimensionen der Feuer sieht die neue Verordnung Größenangaben vor: maximal eine Grundfläche von 1,5 mal 1,5 Meter, des Weiteren soll die Höhe des Feuers ein Meter nicht überschreiten.
„Wir haben mit der neuen Verbrennungsverordnung einen guten und händelbaren Kompromiss für alle Beteiligten und für die Umwelt gefunden. Zugleich haben wir geltendes Abfallrecht umgesetzt. Wir wollen die Umwelt schonen, die Bevölkerung schützen und zugleich auch weiterhin das Verbrennen von Gartenabfällen zulassen“, so Michael Ziche.
Ein generelles Verbot für das Verbrennen von Gartenabfällen sei ganz bewusst nicht gewollt. „Das ist in großen Metropolen ein Thema, aber für unseren riesigen Flächenlandkreis ist ein generelles Verbot unpraktisch und auch nicht notwendig. Wir setzen auf gegenseitige nachbarschaftliche Rücksichtnahme und dezente Regulierung.“
Die neue Verordnung für Gartenfeuer sei auch vor dem Hintergrund der Einführung der Biotonne zu sehen, denn auch diese biete Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle. Annahmemöglichkeiten werden in den Abfallwirtschaftshöfen in Cheine und Gardelegen, ferner auf den Wertstoffhöfen in Diesdorf, Klötze und Arendsee angeboten.
Weitere Wertstoffhöfe sollen im kommenden Jahr in Kalbe und Mieste eingerichtet werden. Und nicht zuletzt besteht die Option der Eigenkompostierung, was wiederum den künftigen Grünpflanzen nützen könnte.
Ziche appelliert an die Westaltmärker, sich ab dem 1. Oktober an die neue Verbrennungsverordnung zu halten. „Das erspart uns allen eine Menge Stress. Niemand möchte Ärger mit seinen Nachbarn und sicherlich will auch niemand Ärger mit den Behörden haben,“ sagt Landrat Michael Ziche.