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Haustiere Aggressive Katze attackiert kleinen Hund

Wenn Ilona Wenig aus Barby mit ihrem Hund spazieren geht, hat sie immer einen Stock dabei. Um sich gegen eine Katze zu verteidigen.

Von Thomas Linßner 25.08.2017, 03:15

Barby l Normalerweise gelten Hauskatzen als friedliche Zeitgenossen. In Barby musste Ilona Wenig aus der Spittelbreite eine andere Erfahrung machen. Ihre französische Bulldogge Mira wird seit Jahren von einer Katze attackiert.

Bereits 2014 war die Barbyerin mit ihrem kleinen Hund Gassi gegangen, als plötzlich eine Katze aus einem Grundstück sprang, über die Straße lief und sowohl den Vierbeiner als auch dessen Frauchen attackierte. „Ich bin ganz normal auf dem Fußweg im Gribehner Weg entlang gegangen und nicht etwa in das Revier der Katze eingedrungen“, versichert Ilona Wenig. Dennoch sei das Tier „wie eine Furie“ auf die angeleinte Mira losgegangen. Der Sprechstundenhelferin blieb weiter nicht übrig, als ihren verdatterten Liebling auf den Arm zu nehmen und mit den Füßen zu verteidigen. Dabei wurde ihr Fuß zerkratzt - sie zog vorsichtshalber eine Ärztin zu Rate.

2015 wiederholte sich der Vorfall. Wieder sei die Katze auf den kleinen Hund losgegangen. „Ich habe den Vorfall beim Barbyer Ordnungsamt gemeldet. Dort hat man mir gesagt, dass ich am besten dort nicht mehr lang gehen soll“, erinnert sich Ilona Wenig. Doch die „Lieblingshunderunde“ führe nun mal dort in Richtung Feldmark alternativlos entlang. „Seitdem habe ich immer einen Stock dabei, um mich zu wehren“, fügt sie hinzu.

Am 11. Juli dieses Jahres sei es erneut zu einem Vorfall gekommen, gibt die Barbyerin zu Protokoll. Dieses Mal sei die Attacke so heftig gewesen, dass ihre Jogginghose zerrissen wurde.

Die Aussprache mit den Katzenhaltern sei erfolglos gewesen, versichert Ilona Wenig. Nun sei ihr weiter nichts übrig geblieben, als die Angelegenheit beim Ordnungsamt und der Polizei anzuzeigen. Doch das Gericht habe die Empfehlung gegeben, den Fall vor die Schiedsstelle zu bringen.

Katrin Scholz vom Barbyer Ordnungsamt kennt den Sachverhalt. „Gemäß unserer Gefahrenabwehrverordnung müssen Haustiere so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet wird“, zitiert sie aus dem Gesetzespapier. Mit der Führung oder Pflege Beauftragte seien verpflichtet, zu verhüten, dass ihr Tier auf Straßen und allen anderen öffentlich zugänglichen Orten unbeaufsichtigt umher läuft, Personen oder Tiere anspringt oder anfällt.

„Demzufolge stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn wie in diesem Fall bewiesen werden kann, dass entgegen Paragraf 4 der Gefahrenabwehrverordnung die Tierhaltung nicht so erfolgt, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet wird“, sagt Katrin Scholz weiter. Fahrlässige Verstöße könnten mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Hinsichtlich der zerrissenen Hose sei der Schadensersatz auf dem zivilrechtlichen Wege gegebenenfalls einzuklagen.

Nun ist es freilich schwer, einer so aggressiven Mieze Einhalt zu gebieten und sie in der Wohnung einzusperren. Das räumt auch Ilona Wenig ein.

Aber warum verhält sich die Katze derart sonderbar. Als Kerstin Reinhold vom Tierheim Schönebeck die Geschichte hört, wundert sie sich: „Das scheint ja ein ziemlicher Ausnahmefall zu sein. Vielleicht hat die Katze mal schlechte Erfahrungen mit Hunden gemacht.“