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Zwischen Kulanz, Recht und Erwartungen Ärger beim Smartphone-Kauf in Schönebeck: Streit um fehlendes Netzteil eskaliert

Ein Schönebecker Kunde kauft ein Smartphone, doch der fehlende Netzstecker führt zu einem Streit mit dem Händler. Der Fall ist selbst für Verbraucherexperten von spezieller Natur. So ist die Rechtslage.

Von Paul Schulz Aktualisiert: 16.02.2024, 13:01
Ein neu erworbenes Smartphone erregt in Schönebeck die Gemüter. Der Käufer ärgert sich, dass es ohne Netzstecker verkauft wurde und der Händler das Gerät nicht zurücknimmt. Es ist ein spezieller Fall, wie die  Verbraucherzentrale Sachsen-Anahlt feststellt.
Ein neu erworbenes Smartphone erregt in Schönebeck die Gemüter. Der Käufer ärgert sich, dass es ohne Netzstecker verkauft wurde und der Händler das Gerät nicht zurücknimmt. Es ist ein spezieller Fall, wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anahlt feststellt. Foto: dpa

Schönebeck. - Hartmut Hilbich hat sich im Elektronikfachhandel Euronics in Schönebeck ein neues Smartphone gekauft. Erst zu Hause stellt er fest, dass kein Netzstecker für das Ladekabel beiliegt. „Wenn ich etwas kaufe, dann soll es auch komplett sein und funktionieren“, ärgert er sich. Also will der Senior das Gerät am nächsten Tag umtauschen. Bei Euronics verweigert man dies ihm jedoch.