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Verkehr Calbe: Auf den Straßen der Stadt soll der Verkehrslärm verringert werden.

In Calbe startet die Planungsphase für die Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes zur Reduzierung des Straßenlärms an der Ortsdurchfahrt. Bis Februar können sich Calbenser einbringen.

Von Thomas Höfs 04.01.2024, 15:07
Nachts it es oft zu laut in der Ortsdurchfahrt.
Nachts it es oft zu laut in der Ortsdurchfahrt. Foto: Thomas Höfs

Calbe. - Noch im alten Jahr hat die Saalestadt die erste Phase zur Erstellung eines neuen Aktionsplanes gegen den Straßenlärm begonnen. Kurz vor Weihnachten teilte die Verwaltung mit, dass sich die Bürger den ganzen Januar über bis zum 5. Februar mit der Situation in der Stadt auseinandersetzen können. Die jüngste Lärmberechnung liegt jetzt im Rathaus zur Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung für die Bürger aus.

Viel Verkehr, viel Lärm

Die aktuell vierte Stufe der Lärmkartierung hatte ergeben, dass deutlich mehr Menschen in der Saalestadt vom Straßenlärm betroffen sind, als noch in den vorherigen Lärmkartierungen angenommen wurde. Bürger, die an der Ortsdurchfahrt wohnen, haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder über die massive Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr beschwert. Neu bewertet wurden bei der jüngsten Berechnung die Kreisverkehre.

Hier sind gleich eine ganze Reihe von Häusern und damit Einwohnern betroffen, die regelmäßig viel zu viel Lärm ertragen müssen. Wegen der neuen Berechnungsvorschriften sind die Ergebnisse der vorherigen Lärmkartierungen mit der aktuellen Kartierung nicht vergleichbar, weist die Verwaltung deshalb hin. In den kommenden Monaten muss die Stadt nach den Vorschriften einen Lärmaktionsplan entwerfen.

Die Bürger können sich hier mit ihren Ideen bis zum 5. Februar einbringen und entsprechende Forderungen stellen oder Ideen einbringen. Hilfreich sind dabei vor allem Vorschläge, die zur Reduzierung des Geräuschpegels durch den Straßenverkehr führt.

Die Hinweise sollen in der Planung für eine Reduzierung des Straßenlärms aufgegriffen und verwertet werden, kündigt die Kommune an. Eine ganze Reihe von Bürgern wird aktuell vor allem nachts deutlich stärker mit Lärm belastet, als es der Gesetzgeber zulässt. Als Reaktion auf die seit Jahren durchgeführten Lärmberechnungen wurde bereits nachts die Geschwindigkeit für Lkw auf einem Teil der Ortsdurchfahrt reduziert. Allerdings gilt die Reduzierung nicht durchgängig. In der Vergangenheit haben die Bürger immer wieder gefordert, dass die Temporeduzierung auch von der Polizei viel stärker kontrolliert werden muss, damit die Lkw sie auch einhalten.

Aber auch die Geschwindigkeit von Pkw sollte öfter kontrolliert werden, forderten die betroffenen Anwohner. Auch hier vermuten nicht wenige, dass viele Autofahrer deutlich schneller fahren. Ein höheres Tempo hat Auswirkungen auf den Lärm, den sie erzeugen. Außerdem handelt es sich bei der Lärmkartierung um ein Rechenmodell. Hier liegen keine realen Messwerte aus der Stadt zugrunde.

Zustand der Straße wichtig

Vielmehr rechnen Fachleute den zu erwartenden Lärm aus. Dabei müssen sie annehmen, dass alle maximal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren. Das Modell sagt allerdings wenig über die Straßenbeschaffenheit aus. Der Zustand der Straßen ist aber wichtig, was die Produktion von Geräuschen angeht. Ist die Straße eben und glatt, entstehen weniger Geräusche als auf einer unebenen Fahrbahn. Vor allem in der Nienburger Straße zeigt sich die Fahrbahn in einem verschlissenen Zustand und dürfte deutlich mehr Lärm verursachen als eine neu gebaute Straße. In der Zukunft soll die Straße grundhaft ausgebaut werden. Doch dürfte es noch einige Jahre dauern, bis hier die Baufahrzeuge anrücken.

Nicht überall umsetzbar

In einigen Monaten will die Stadt dann erneut in einer Öffentlichkeitsbeteiligung einbinden und den Lärmaktionsplan öffentlich vorstellen. Die Bürger können sich dann erneut äußern und darlegen, ob ihnen die Vorschläge und Maßnahmen ausreichen.

Allerdings kann die Kommune nur zum Teil selbst in der Ortsdurchfahrt entscheiden. Keine Entscheidungsmöglichkeit hat das Rathaus, wenn es um die Geschwindigkeit geht. Hier kann die Kommune nur gegenüber der Landesstraßenbaubehörde einen Antrag stellen und ihn begründen. Die Entscheidung treffen dann Behörden auf Landes- und Kreisebene. Selbst die Geschwindigkeit darf die Kommune nur auf den Straßen regeln, für die sie selbst als Straßenbaulastträger zuständig ist, hatte Bürgermeister Sven Hause immer wieder geschildert.