Stadtverwaltung kommt gesetzlicher Vorgabe nach / Bürger werden demnächst informiert Die Grundstücksbesitzer der Altstadt Barby sollen einen Ausgleichsbetrag zahlen
Laut Baugesetzbuch müssen Eigentümer an der Bodenwertsteigerung der Grundstücke beteiligt werden, die in einem festgelegten Sanierungsgebiet liegen. In Barby betrifft es das Sanierungsgebiet "Altstadt Barby". Hier soll pro Grundstück ein einmaliger Ausgleichsbetrag entrichtet werden. Die Anwohner werden demnächst informiert.
Barby l Der Stadtrat hatte beschlossen, dass Grundstücksbesitzer im Sanierungsgebiet der Elbestadt damit beginnen können, die so genannten Ausgleichsbeträge vorzeitig und freiwillig abzulösen. Der Vorteil: Wer nach einem entsprechenden Vertragsabschluss frühzeitig zahlt, kann Geld sparen.
Seit 1993 ist die Altstadt von Barby als Sanierungsgebiet festgelegt. Seitdem sind Fördermittel in Höhe von 7,7 Millionen Euro in dieses Gebiet geflossen, die durch die Europäische Union, das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Barby finanziert wurden. Die Ergebnisse sind nicht zu übersehen: Viele sanierte Gebäude, erneuerte Straßen und Plätze mit Grünanlagen profitieren davon.
"Durch all diese Maßnahmen ist die Altstadt ansehnlicher geworden. Zahlreiche Hauseigentümer haben bisher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Fördermittel für die Modernisierung und Instandsetzung ihrer Grundstücke in Anspruch zu nehmen", sagt Bauamtsleiter Holger Goldschmidt. Fördermittel gab u.a. es für Fassade, Fenster, Türen.
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist aber nur eine der Besonderheiten im Sanierungsgebiet. "Das Baugesetzbuch verpflichtet dazu, dass Regelungen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen auf Grundstücke im Sanierungsgebiet keine Anwendung finden", so Goldschmidt.
"Es wäre allerdings nicht gerecht, wenn Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet nur Vorteile hätten, ohne eine Gegenleistung zu erbringen."
Soll heißen: Während anderswo die Eigentümer nach Fertigstellung einer Straße an den Ausbaukosten direkt beteiligt werden, gilt diese Regelung im Sanierungsgebiet nicht.
"Es wäre allerdings nicht gerecht, wenn Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet nur Vorteile hätten, ohne eine Gegenleistung zu erbringen", ergänzt der Amtsleiter und verweist auf die Rechtslage.
Denn letztlich werde mit öffentlichen Investitionsmaßnahmen oder der Erarbeitung von Bebauungsplänen eine Bodenwertsteigerung erreicht, nicht nur in einer Straße, sondern im gesamten Altstadtgebiet.
Bislang sind die Grundstückseigentümer für die Sanierungskosten nicht veranlagt worden. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass spätestens mit Abschluss der Sanierungsmaßnahme 2016/17 die Grundstückseigentümer an der durch die Sanierungen stattgefundenen Bodenwertsteigerung beteiligt werden müssen.
Diese erzielten Einnahmen sollen jedoch nicht allein beim Eigentümer verbleiben, sondern der Allgemeinheit wieder zufallen.
Zur Ermittlung der Bodenwertsteigerung hat die Stadt Barby den für den Regionalbereich Harz-Börde zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beauftragt.
Der stellt fest, in welcher Höhe sich die Altstadtsanierung auf die Bodenwerte ausgewirkt haben. "Ermittelt wurden die Endwerte je Quadratmeter Bodenfläche", erklärt Holger Goldschmidt. Das Ergebnis ist in einer besonderen Bodenrichtwertkarte festgeschrieben, die im Rathaus eingesehen werden kann.
"Die Bodenwerterhöhung beträgt im unmittelbaren Bereich Marktplatz/Magdeburger Straße 3 Euro pro Quadratmeter im übrigen Sanierungsgebiet 2 Euro pro Quadratmeter", informiert der Amtsleiter.
Wie es hieß, werden die eingenommenen Ausgleichsbeträge in vollem Umfang zur Finanzierung von weiteren Maßnahmen im Sanierungsgebiet eingesetzt werden.
"Wird der Ausgleichsbetrag vor Abschluss der Sanierung gezahlt, kann die Stadt dem Eigentümer bestimmte prozentuale Abschläge gewähren", räumt Goldschmidt ein.
Die Stadt beziehungsweise die von der Stadtverwaltung dazu beauftragte Landesentwicklungsgesellschaft Saleg als Treuhänder, werden daher in den nächsten Wochen per Anschreiben jeden Eigentümer individuell über die Höhe seines grundstücksbezogenen Ausgleichsbetrages und den möglichen prozentualen Abschlägen informieren.