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Amtsgericht Hakenkreuz gepostet und Holocaust verharmlost: Schönebecker wegen Volksverhetzung angeklagt

Auf Facebook soll ein 56-jähriger Schönebecker Bilder gepostet haben, die den Mord an sechs Millionen Juden verharmlosen und ein Hakenkreuz zeigen. Der Mann sieht sich selbst allerdings als Opfer eines Hackerangriffs.

Von Paul Schulz 05.07.2021, 16:30
Ein Mann aus Schönebeck ist wegen Volksverhetzung angeklagt und muss sich im Amtsgericht Schönebeck  vor Strafrichter Eike Bruns verantworten. Der Angeklagte hat auf Facebook Bilder gepostet, die ihn nun auf die Anklagebank führten.
Ein Mann aus Schönebeck ist wegen Volksverhetzung angeklagt und muss sich im Amtsgericht Schönebeck vor Strafrichter Eike Bruns verantworten. Der Angeklagte hat auf Facebook Bilder gepostet, die ihn nun auf die Anklagebank führten. Foto: Uli Deck/dpa

Schönebeck - „Niemand wirft Ihnen vor, ein Nazi zu sein“, stellt Strafrichter Eike Bruns gegenüber dem Angeklagten Thorsten Vogel (Name geändert) klar. Trotzdem muss sich der 56-jährige Schönebecker wegen Volksverhetzung im Schönebecker Amtsgericht verantworten. Laut Staatsanwaltschaft habe Vogel am Anfang des Jahres im sozialen Netzwerk Facebook Bilder gepostet, die den Holocaust verharmlosen und verfassungsfeindliche Symbole zeigen.

Konkret: Vogel habe ein Bild gepostet, das zur Hälfte die Flagge der Europäischen Union zeigte, während die zweite Hälfte eine Hakenkreuzflagge abbildete – ein verfassungsfeindliches Symbol. Das zweite Bild, das Vogel an einem anderen Tag auf Facebook gepostet haben soll, zeigte das Tor des Konzentrationslagers Auschwitz. Statt „Arbeit macht frei“ stand auf dem Bild aber „Impfen macht frei“. Und damit habe der Schönebecker den Völkermord in der Zeit des Nazi-Regimes bagatellisiert.

Account sei Ziel von Hackern

Thorsten Vogel sieht sich indes selbst als Opfer. Als Oper eines Hackerangriffs. Er habe auf Facebook mit einer Querdenkergruppe diskutiert und sich auch mit den „Salzlandpatrioten“ angelegt. Der Angeklagte gibt an, dass er glaubt, dass jemand aus diesem Dunstkreis sein Facebookkonto gehackt habe und dann die Bilder ins Netz stellte.

Doch da fällt Richter Bruns etwas auf. Denn an dem Tag, an dem Vogel das „Impfen macht frei“-Bild gepostet hat, hat er noch ein anderes Bild gepostet – fast zum gleichen Zeitpunkt. Und auch auf diesem Bild wird das aktuelle Corona-Geschehen mit der NS-Zeit verglichen. Und bei diesem Bild, hat Vogel zugegeben, dass er es hochgeladen hat.

Bilder mit ähnlicher Aussage

„Das sind mehrere Bilder mit ähnlicher Aussage, die fast zeitgleich hochgeladen worden sind. Sie sollten noch mal in sich gehen“, rät Bruns dem Angeklagten. Und er erklärt ihm auch: „Man kann das auch technisch klären lassen, von welchem Computer die Bilder kamen. Das kostet allerdings auch eine Menge Geld. Wenn Sie dann freigesprochen werden, dann zahlt das Vater Staat. Wenn Sie verurteilt werden, dann zahlen Sie das.“

Thorsten Vogel setzt an: „Also erstmal zu dieser sogenannten Europa-Flagge. Ich würde das gar nicht mit der NS-Diktatur vergleichen, sondern eher mit einer Sonderdeponie für Politiker, die man sonst nicht weiter gebrauchen kann ...“

Hakenkreuz ist verboten

Bruns bremst den Angeklagten aus: „Kritik an der EU zu üben ist legitim. Trotzdem dürfen Sie kein Hakenkreuz in einer Diskussion verwenden – das Symbol ist verboten. Und das zweite Ding: Klar dürfen Sie die Corona-Maßnahmen ablehnen oder kritisieren. Das passiert tausendfach. Es wird aber problematisch, wenn Sie eine Impfkampagne mit Massenmord gleichsetzen.“

Auch der Staatsanwalt schaltet sich ein und fragt Vogel: „Sie wollen uns ernsthaft mit der Geschichte kommen, dass jemand Ihren Account gehackt hat, um zwei Bilder zu posten? Und dann auch noch welche, die sehr zu denen passen, die sie bereits gepostet haben?“

Bruns: „Was der Staatsanwalt damit sagen will: Er glaubt Ihnen kein Wort. Haben Sie die Bilder gepostet – ja oder nein?“

Vogel knickt ein und räumt die Vorwürfe schließlich ein. Auch wenn er sich zu „90 Prozent sicher sei“, diese nicht selbst gepostet zu haben. Bruns verurteilt den bisher straffreien Mann zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Und kurz bevor Thorsten Vogel den Gerichtssaal verlassen hat, fällt Richter Bruns noch eine Frage ein: „Sind Sie denn eigentlich schon geimpft?“ – was Vogel nur knapp verneint.