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  7. Jobcenter überweist 83 000 Euro zu viel, Hartz-IV-Empfänger geben 33 000 Euro aus

Strafanzeige gegen Sparkasse im Salzlandkreis wegen Rücküberweisung des Restbetrags ans Jobcenter Jobcenter überweist 83 000 Euro zu viel, Hartz-IV-Empfänger geben 33 000 Euro aus

Von Elisa Sowieja 14.10.2011, 06:23

83000 Euro zu viel hat das Jobcenter einem Paar aus Schönebeck überwiesen, das 33000 Euro davon ausgab. Auf Bitte des Jobcenters sperrte die Bank den Zugriff auf das Geld und überwies die Summe zurück. Das Paar erstattete Anzeige.

Schönebeck Martin Müller und seine Lebensgefährtin Stefanie Schröder (Namen von der Redaktion geändert) trauten ihren Augen kaum, als sie Ende Juli ihren ALG-II-Bescheid lasen: 42748 Euro pro Monat bewilligte ihnen das Jobcenter Salzlandkreis. "Wir haben darüber gelacht und gedacht, die überweisen uns das eh nicht", erinnern sich der 22-Jährige und seine ein Jahr jüngere Freundin. Aber sie irrten: Das Geld - abzüglich des Anteils für andere Empfänger wie dem Vermieter - landete auf ihrem Konto. Doch damit nicht genug: Einen Monat später bekamen die beiden noch einen Bescheid, diesmal über 42692 Euro; wieder wurde überwiesen.

Das löste eine Kette an Problemen aus. Denn Familie Müller/Schröder gab einen nicht unwesentlichen Teil des Geldes aus: rund 33000 Euro. "Wir haben im Internet gelesen, dass man es nicht zurückzahlen muss, wenn man es nicht durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erworben hat", sagt Martin Müller. "Von dem Geld haben wir eine Kinderausstattung gekauft, weil meine Freundin schwanger war, und einen Teil der Einrichtung für unsere neue Wohnung."

Das Jobcenter reagierte in den Augen von Markus Baudisch, Anwalt des Paars, nicht rechtmäßig: "Es hat die Salzlandsparkasse telefonisch angewiesen, das Konto zu sperren, ohne dass dafür irgendeine Rechtsgrundlage erkennbar wäre." Nicht einmal ein Schreiben mit einer Rückzahlungsforderung hätten die beiden zuvor erhalten. Der Anwalt erwirkte einige Tage später eine Freigabe. Dann folgte ein weiterer Schritt, der nach Baudischs Ansicht nicht rechtens war: Die Bank überwies dem Jobcenter das restliche Geld auf dem Konto, 49 768,52 Euro. Wenn überhaupt, hätten es seiner Ansicht nach nur maximal 41 614 Euro sein dürfen - der Teil, den Stefanie Schröder dem Jobcenter laut Rücknahmebescheid schuldet. Denn sie ist alleinige Kontoinhaberin. "Von ihrem Konto darf kein Geld zurückgebucht werden, welches das Jobcenter vom Lebensgefährten fordert", sagt Baudisch.

Nun hat er gegen Mitarbeiter der Salzlandsparkasse Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue eingereicht.

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