Katzen Streuner kosten jährlich tausende Euro
Pro Jahr werden bis zu 120 Katzen in Schönebeck gefangen und kastriert.
Schönebeck l Das Einfangen und Kastrieren von herrenlosen Katzen – von Streunern – ist ein Kampf gegen Windmühlen. Jedes Jahr werden zwischen 60 und 120 Tiere in Schönebeck dieser Prozedur unterzogen, berichtet Kerstin Kauert, Vorsitzende des Tierschutzvereins Schönebeck und Umgebung. Der Verein betreibt auch das Tierheim in der Barbyer Straße. Kauert ist sich sicher: „Streunende Katzen wird man nie zu 100 Prozent eindämmen können.“
Dennoch ist diese Arbeit wichtig. Denn wenn nichts unternommen wird, vermehren sich die Tiere immer weiter. Damit einhergehend sind teils elendige Zustände der Tiere. Oftmals sind sie krank oder unterernährt.
Auch im Landwirtschaftsministerium des Landes hat man dies erkannt. Aus diesem Grund werden bis 2021 insgesamt 150.000 Euro bereitgestellt, mit denen Tierschutzvereine bei der Kastration und Kennzeichnung herrenloser Katzen finanziell unterstützt werden sollen. Für das aktuelle Jahr stehen laut einer Pressemitteilung des Ministeriums 50.000 Euro zur Verfügung und für das folgende 100.000 Euro. „Streunende Katzen brauchen unsere Hilfe. Ich hoffe sehr, dass wir damit das Katzenelend etwas eindämmen können“, so Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen).
Bis zu 4.000 Euro im Jahr kann ein Tierschutzverein für die Kastration und Kennzeichnung von herrenlosen Katzen erhalten. Das entspricht 40 bis 80 Tieren. Die Schwankung kommt dadurch zustande, da die Behandlungskosten variieren. Die Kastration eines Katers kostet nämlich rund 50 Euro, die einer weiblichen Katze doppelt so viel.
In Schönebeck würden die jährlichen Kosten für diese Maßnahmen meist zwischen 2.000 und 8.000 Euro liegen. „Wir hatten aber auch schon ein Jahr, wo wir mehr als 10.000 Euro für diese Eingriffe ausgegeben haben“, sagt Kerstin Kauert.
Deshalb ist sie auch sehr froh darüber, dass finanzielle Hilfe winkt. Beim Tierschutzverein Schönebeck und Umgebung werde man auf jeden Fall Anträge auf Kostenübernahme stellen.
Um herrenlose Katzen kastrieren zu können, muss man ihrer aber natürlich erst habhaft werden – und das ist gar nicht so einfach, berichtet Kauert. „Wir fangen die Katzen mit Lebendfallen, meist in der Nähe unserer Futterstellen. Dann muss sich aber immer jemand in der Nähe aufhalten, um die Falle sofort abzudecken, wenn ein Tier in sie getappt ist.“ Schließlich wolle man verhindern, dass das Tier in Panik gerät und sich dabei selbst verletzt. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits kastrierte Tiere in die Falle gehen. „In der Regel erkennen wir die Tiere, die wir bereits behandelt haben, an einer kleinen Kerbe am Ohr. Diese werden dann wieder freigelassen“, sagt Kauert.
Die Markierung mittels Kerbe, die die Katzen unter Narkose bekommen, ist jedoch nicht mit dem Verfahren vereinbar, das das Land finanziell unterstützt. Stattdessen werden die Katzen, die nun eingefangen werden, mit einem Chip versehen.
Darüber hinaus achte man beim Tierschutzverein auf den Zeitraum, innerhalb dessen die Katzen gefangen werden. Vor allem im Frühjahr und im Herbst werden die Tiere gefangen und behandelt. Zudem versuche man zu vermeiden, dass Katzen gefangen werden, die kürzlich geworfen haben. „Jungkatzen ihre Mutter zu nehmen ist nicht mit dem Tierschutzgedanken vereinbar“, erklärt Kerstin Kauert.
In der Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums geht Sachsen-Anhalts Tierschutzbeauftragter Marco König von etwa 100.000 herrenlosen Katzen im Bundesland aus. Deutschlandweit wird ihre Zahl auf rund zwei Millionen geschätzt.
Überdies spricht sich König für die Kastration aller Katzen aus, die unkontrollierten Kontakt zu Artgenossen haben. „Die Bemühungen können dauerhaft nur dann erfolgreich sein, wenn möglichst viele Katzen kastriert werden, die am Fortpflanzungsgeschehen beteiligt sind. Dies betrifft auch Katzen, die sich in menschlicher Fürsorge befinden und sich im Freien aufhalten.“ Hier sieht König also nicht die Tierschutzvereine, sondern die Besitzer in der Verantwortung. Letztere müssten dafür sorgen, dass ihre Tiere konsequent gekennzeichnet und kastriert werden, bevor ihnen Freilauf gewährt wird.