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Corona Mitarbeiter im Krankenhaus im Salzlandkreis bekommen eine Corona-Prämie

Von Enrico Joo Aktualisiert: 26.4.2021, 08:06
Mitarbeiter in den Krankenhäusern haben Anspruch auf eine Corona-Prämie vom Bund.
Mitarbeiter in den Krankenhäusern haben Anspruch auf eine Corona-Prämie vom Bund. Foto: picture alliance/dpa

Staßfurt/Schönebeck. In der Corona-Pandemie ist die Belastung in den Krankenhäusern wieder hoch. Am Freitag meldete der Salzlandkreis in den drei Ameos-Krankenhäusern Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck insgesamt zehn Corona-Patienten, die auf der Intensivstation liegen. Dazu kommen 36 mit Corona infizierte Patienten auf den Normalstationen. Auch im Krankenhaus in Calbe werden drei Corona-Patienten behandelt. Immer wieder wurde in der Politik der Ruf nach finanzieller Unterstützung für die Mitarbeiter laut. Nachdem die Klinika in der Region in der ersten Welle kaum berücksichtigt wurden, sind in der zweiten Welle zwei verschiedene Bonuszahlungen vorgesehen.

So hat die Bundesregierung im Februar beschlossen, dass besonders belastete Krankenhausmitarbeiter als Anerkennung in der Corona-Pandemie eine Prämie von bis zu 1500 Euro pro Person bekommen sollen. Insgesamt stehen 450 Millionen Euro für knapp 1000 Krankenhäuser zur Verfügung.

Anspruchsberechtigt bei der zweiten Corona-Prämie sind Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten und mindestens 20 SARS-CoV-2-Fällen sowie Krankenhäuser mit mehr als 500 Betten und mindestens 50 SARS-CoV-2-Fällen. Betrachtet wird das gesamte Jahr 2020.

Höchster Anspruch für Bernburg

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Liste der Krankenhäuser mit Anspruch veröffentlicht. Bei Ameos Ost

hat das Klinikum Bernburg mit 372.503,13 Euro den höchsten Anspruch. Es folgen Aschersleben-Staßfurt (239.516,80), Haldensleben (161.479,04), Halberstadt (158.786,96) und Schönebeck (83.316,75).

„Wir haben, wie alle betreffenden Krankenhäuser, die Liste des InEK am 8. April 2021 erhalten und freuen uns sehr darüber, dass unter anderem auch unsere Bemühungen auf allen politischen Ebenen dazu geführt haben, dass es eine bundesfinanzierte Prämie für das Jahr 2020 für die belasteten Klinika und deren Mitarbeitenden geben wird, welche unsere Mitarbeitenden sicher mehr als verdient haben“, teilt Ameos-Sprecherin Maren Brandt dazu mit.

Wer bekommt Geld? Und wie viel? Das ist noch nicht geklärt. Das soll der Krankenhausträger im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung klären. Das bedeutet, dass die Betriebsräte Vorschläge machen sollen. „Wir müssen entscheiden, wer es bekommt“, sagt André Koch, Betriebsratsvorsitzender am Schönebecker Krankenhaus. Bis zum 30. Juni muss das Geld ausgezahlt werden.

Sonderzahlung über Tarifvertrag

Im 25. Oktober 2020 wurde zudem ein Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung für den öffentlichen Dienst abgeschlossen. Die Beträge staffeln sich nach Entgeltgruppen und liegen zwischen 200 und 600 Euro. Die steuerfreie Auszahlung sollte im Dezember 2020 erfolgen.

Die Löhne sind bei Ameos im Salzlandkreis seit der Übernahme 2012 eingefroren. Die Mitarbeiter werden seitdem nicht mehr nach aktuellen Tarifverträgen bezahlt. Die Gewerkschaft Verdi setzt sich aber für viele Mitarbeiter ein, damit diese den Anspruch auf die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung nach Tarifvertrag trotzdem nicht verlieren.

Voraussetzung ist aber, dass die Mitarbeiter die dynamische Gehaltsanpassung seit 2012 erwirken. Zahlreiche Ameos-Beschäftigte versuchen an den vier Standorten im Salzlandkreis , diese gerichtlich durchzusetzen. Die Gehaltslücken werden seit 2012 immer größer und wurden erst im Sommer 2020 durch eine erste Einigung etwas geschlossen. Pro Mitarbeiter können das fünfstellige Summen sein, die auflaufen. In Haldensleben und Halberstadt gibt es hingegen andere Regelungen. In Halberstadt gilt ein Haustarifvertrag. In Haldensleben sind die Gehaltsstrukturen andere als im Salzlandkreis.

Wie viele Mitarbeiter auf dynamische Gehaltsanpassung pochen? „Über 200“, sagt Verdi-Gewerkschaftssekretärin Manuela Hase. „Das läuft seit Anfang 2020.“ Derzeit gibt es noch keine juristischen Entscheidungen dazu, die noch lange andauern können. Erst wenn die dynamische Anpassung erfolgt ist, muss Ameos die Corona-Sonderzahlung anweisen. „Trotzdem haben wir diese Mitarbeiter angeschrieben, damit diese die Corona-Sonderzahlung einfordern“, sagt Hase. „Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Auszahlungsfrist muss das Geld geltend gemacht werden, damit der Anspruch nicht verfällt.“ Wenn die Corona-Sonderzahlung bis Januar nicht erfolgt ist, muss der Anspruch bis 30. Juni geltend gemacht werden.

Die Volksstimme fragte Ameos, welche und viele Mitarbeiter Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung haben und wie viele die Ansprüche geltend gemacht haben. Ameos-Sprecherin Maren Brandt: „Zu aktuell laufenden juristischen Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht.“