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Finanzen Schönebeck: Gebühren der Feuerwehr nicht kostendeckend

Kommt es bei der Schönebecker Feuerwehr zu Einsätzen außerhalb der Pflichtaufgaben, kann die Stadt das mitunter in Rechnung stellen. Doch kostendeckend sind die dazugehörigen Kalkulationen nicht.

Von Paul Schulz 17.12.2024, 18:00
Einsatzkräfte der Schönebecker Feuerwehr bei einem Einsatz vor einem Wohnhaus. Was kostet es, wenn die Kameraden mit ihrer Technik ausrücken?
Einsatzkräfte der Schönebecker Feuerwehr bei einem Einsatz vor einem Wohnhaus. Was kostet es, wenn die Kameraden mit ihrer Technik ausrücken? Foto: Olaf Koch

Schönebeck. - Ob Brand, Unfall oder eine andere Notlage – die Einsatzkräfte der Schönebecker Feuerwehren sind im Notfall für ihre Mitbürger da. In solchen Situationen ist es eine Pflichtaufgabe der Wehren zu helfen. Das gibt das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor. Die bei solchen Einsätzen anfallenden Kosten trägt die Stadt. Doch mitunter werden die Kameraden auch gerufen, wenn gar kein echter Notfall vorliegt, im ungünstigsten Fall wurde möglicherweise sogar missbräuchlich ein Notruf abgesetzt. In solchen Fällen kann die Stadt dem Verursacher die Feuerwehr-Kosten in Rechnung stellen. Dabei gibt es aber ein beachtliches Problem: Die Kalkulation ist bei weitem nicht kostendeckend.