Sicherheit Was kostet ein Feuerwehreinsatz?
Nicht nur bei Fehlalarmen durch defekte Rauchmelder oder Missbrauch des Notrufs müssen die Kosten für die Feuerwehr übernommen werden.
Schönebeck l Die Einsätze der Feuerwehr von Schönebeck müssen in Zukunft minutengenau abgerechnet werden und nicht mehr nur nach Viertelstunde. Bei seiner nächsten Sitzung Mitte Mai soll der Stadtrat die Kostensatzung der Feuerwehr entsprechend ändern, um sie der aktuellen Gesetzgebung anzupassen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte die Stadt auf die notwendige Änderung hingewiesen. Die neue Satzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
In der Praxis macht das für die Feuerwehr zwar keinen Unterschied, da die Einsätze sowieso minutengenau dokumentiert werden. Interessant wird das allerdings, wenn die Stadt Schönebeck die Kosten für die Einsätze von den verantwortlichen Verursachern einfordert.
Zwar übernehmen die Kommunen grundsätzlich die Kosten für die Einsätze. In Fällen von Fahrlässigkeit, böser Absicht oder manchen Versicherungsfällen kann die Stadt die Kosten jedoch von den verantwortlichen Verursachern teilweise zurückfordern. Dazu gehören etwa nicht gewartete Rauchmelder, Unfälle, Krankentransporte oder Scherzanrufe, aber auch freiwillige Einsätze oder Brandwachen. Tatsächlich passiert das gar nicht so selten. „2019 wurden 44 Feuerwehreinsätze in Rechnung gestellt“, teilte Stadtsprecher Hans-Peter Wannewitz auf Nachfrage der Volksstimme mit. Insgesamt nahm die Stadt damit rund 31 600 Euro ein. Im Vergleich dazu forderte die Stadt 2018 von Verursachern von 75 Einsätzen insgesamt rund 41 000 Euro zurück.
Bei mehr als der Hälfte der Fälle, nämlich bei 23 von 44 Einsätzen, handelte es sich 2019 um Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen (2018: 46 Fälle). Hinzu kamen 15 Fälle von technischen Hilfeleistungen nach Unfällen (2018: 24). Vier mal wurden Tragehilfen abgerechnet, wenn Sanitäter Patienten nicht allein bewegen konnten (2018: 2). Zudem wurde die Löschung von zwei „unerlaubten und außer Kontrolle geratenen Feuern“ in Rechnung gestellt (2018: ebenfalls 2), teilte die Stadtverwaltung mit. 2018 musste zudem ein Scherzanrufer die Kosten eines Feuerwehreinsatzes übernehmen aufgrund eines so genannten „Missbrauchs des Notrufs.“
Doch was kostet so ein Feuerwehreinsatz die Verursacher eigentlich? Der höchste Kostenbescheid von 2019 wurde für die Abwehr eines Umweltschadens auf der Elbe versandt. Die Rechnung belief sich auf 11 300 Euro. Im Durchschnitt erhielten die Verursacher eine Rechnung von 720 Euro.
Im Vorjahr 2018 kostete der teuerste Einsatz den Verursacher 4000 Euro für eine technische Hilfeleistung zur Beseitigung einer Ölspur im Naherholungsgebiet. 2018 lagen die Kostenbescheide durchschnittlich bei 570 Euro.
Sowohl Kommunen als auch Feuerwehren betonen allerdings immer wieder, dass die Kostensatzung die Bürger niemals davon abhalten soll, bei Verdacht auf einen Notfall die Einsatzkräfte zu alarmieren. Selbst ein irrtümlich gemeldetes Feuer, dass sich im Nachhinein als Fehlalarm herausstellt, wird keine Kosten für den Anrufer nach sich ziehen. Rechnungen werden nur bei grober Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit oder an Versicherungen gestellt. Wer im guten Glauben handelt, wird hingegen nicht belangt. Auch betonen Feuerwehrleute immer wieder, dass sie lieber zehn Mal zu Fehlalarmen gerufen werden, als ein Mal zu spät.
Unabhängig von den Verursachern zahlt die Stadt Schönebeck den Arbeitgebern der freiwilligen Feuerwehrleute die Lohnersatzleistungen für die Dauer der Einsätze. Schließlich müssen die Einsatzkräfte in der Zeit freigestellt werden. 2019 beliefen sich diese Lohnersatzleistungen auf knapp 6900 Euro, die die Stadt an die Arbeitgeber überwiesen hat. 2018 waren es noch 3900 Euro. Die Leistungen der freiwilligen Feuerwehrleute sind unterdessen ehrenamtlich und damit letztendlich unbezahlbar.