Gastronomie Werden Restaurants und Cafés in Schönebeck von Gebühr für Außengastronomie befreit?
Restaurants und Cafés, die Tische und Stühle auf öffentlichen Flächen aufstellen wollen, müssen dafür zahlen. Die „Bunte Fraktion“ in Schönebeck will prüfen lassen, ob die Gastronomen zeitweise von der sogenannten Sondernutzungsgebühr befreit werden können.

Schönebeck - Die Gastronomie zählt wohl mit den zu den Branchen, die von der Corona-Pandemie besonders schwer getroffen worden sind. Zwar entspannt sich die Infektionslage derzeit wieder und Restaurants und Cafés dürfen sowohl draußen als auch innen wieder Gäste empfangen, aber trotzdem zielt die „Bunte Fraktion“ Schönebecks mit einem Antrag darauf ab, den Gastwirten zu helfen.
Die FDP/Grüne/Below/Kowolik-Fraktion schlägt in ihrem Antrag nämlich vor: „Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, einen befristeten Erlass von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie zu prüfen.“ Denn jeder Gastronom, der im öffentlichen Raum Stühle, Tische und Bänke aufstellen möchte, muss dafür eine Sondergebühr an die Stadt entrichten.
Kosten je Quadratmeter
Laut Stadtsprecher Frank Nahrstedt wird für das Aufstellen von Tischen, Tresen und Sitzgelegenheiten pro angefangenem Quadratmeter öffentlichen Verkehrsraum eine Gebühr von fünf Euro im Jahr fällig. Hinzu komme noch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 23 Euro. „Außerdem spielt der Zeitraum der Sondernutzung eine Rolle. Werden Tische und Stühle zum Beispiel nur von März bis Oktober aufgestellt, so wird die Gebühr anteilig für die beanspruchten Monate berechnet“, erklärt Frank Nahrstedt.
Ein befristeter Erlass dieser Gebühren, gegebenenfalls auch rückwirkend, könne ein Anreiz zum verstärkten Angebot von Außengastronomie sein und zur Belebung der Gastronomie in Schönebeck beitragen, begründet die „Bunte Fraktion“. Zudem würden gastronomische Angebote im Freien dazu beitragen, mögliche Ansteckungen zu vermeiden.
„Schöne Geste“
Bei der Diskussion dieses Antrags im Finanzausschuss der Stadt sagte Thomas Mogge (FDP/Bunte Fraktion): „Jeder hat nach Corona damit zu tun, wieder auf die Füße zu kommen. Das wäre eine schöne Geste, zudem zeitlich begrenzt. Wir könnten als Stadt so ein bisschen Interesse zeigen.“
Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) wies indes daraufhin, dass davon jedoch nur wenige Restaurantbetreiber profitieren würden. Laut Frank Nahrstedt bieten 13 Gewerbetreibende Außengastronomie auf öffentlichen Flächen an. Diese hätten, so Knoblauch, auch schon die Gebühr bezahlt – was der Stadt nicht mal 1000 Euro eingebracht habe. Die genaue Summe stellt Frank Nahrstedt zur Verfügung. Im aktuellen Jahr habe die Stadt über die Sondernutzungsgebühr bisher Einzahlungen in Höhe von 808,50 Euro erhalten, so der Stadtsprecher. Im Jahr zuvor waren es 1090,50 Euro.
Tropfen auf heißen Stein
Bezahlt hat beispielsweise Eveline Krüger, Betreiberin des Restaurant und Cafés „Elbstern“ am Salzblumenplatz. Sie würde sich natürlich über die finanzielle Entlastung freuen, hätte sich so eine Maßnahme aber auch schon im vergangenen Jahr gewünscht. 2020 haben es nämlich schon andere Städte vorgemacht. Unter anderem die Stadt Halle hat den Gastronomen die Gebühr erlassen. „Letztlich ist es aber auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Eveline Krüger. Denn wie bereits dargelegt: Viel Geld würden die Gastronomen nicht wieder bekommen. Das liege aber auch daran, dass die Gebühr in Schönebeck vergleichsweise niedrig ist. „In anderen Städten zahlt man teilweise deutlich mehr“, weiß die Betreiberin des „Elbstern“.
Ähnlich argumentierte Oberbürgermeister Knoblauch im Finanzausschuss: „Wir werden damit keinen retten. Und vielleicht ist es auch das falsche Zeichen für die, die nicht öffentlich etwas hinstellen.“
Für Linken-Stadtrat Roland Claus ist es eigentlich ganz einfach: „Wir sollten uns an dieser Stelle nicht verkrampfen. Dem Prüfauftrag kann man zustimmen. Die Stadtverwaltung kann dann sagen, ob es geht oder nicht.“ In der anschließenden Abstimmung sprach sich der Finanzausschuss einstimmig für den Vorschlag der „Bunten“ aus. Auch im Hauptausschuss am Montagabend sprach sich die Mehrheit für den Prüfauftrag aus. Die letzte Entscheidung dazu fällt aber erst am 15. Juli bei der nächsten Sitzung des Stadtrates. Wird auch da dem Antrag zugestimmt, werden die Gastronomen aber noch nicht entlastet. Schließlich soll die Stadt dann zunächst nur prüfen, ob das Vorhaben machbar ist.