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Finanzen Wieso Unternehmen in Calbe vom Landesverwaltungsamt kontrolliert werden könnten

Der Stadtrat soll dem Landesrechnungshof Prüfungsrechte auch in kommunalen Unternehmen in Zukunft ermöglichen. Darauf drängt das Landesverwaltungsamt nach mehreren Gerichtsentscheidungen.

Von Thomas Höfs Aktualisiert: 18.09.2023, 15:19
Prüfrechte für kommunale Unternehmen soll das Rathaus jetzt grundsätzlich einräumen.
Prüfrechte für kommunale Unternehmen soll das Rathaus jetzt grundsätzlich einräumen. Foto: Thomas Höfs

Calbe - In einer Rundverfügung vom Januar dieses Jahres fordert das Landesverwaltungsamt die Kommunen auf, in ihren Unternehmen und Zweckverbänden dem Landesrechnungshof künftig Prüfrechte einzuräumen.

Jetzt liegt eine entsprechende Beschlussvorlage den Stadträten zur Sitzung an diesem Donnerstag vor. Hintergrund der Rundverfügung ist demnach ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, in dem sich eine Kreisverwaltung gegen die Einräumung von Prüfrechten wehrte.

Wie es in der Rundverfügung heißt, hatte ein Landrat zweimal im Kreistag eine entsprechende Beschlussvorlage eingebracht, die die Gesellschafterversammlung kreiseigener Unternehmen ermächtigen sollte, Prüfrechte für den Landesrechnungshof einzustellen. Zweimal lehnte der Kreistag den Antrag des Landrates ab. Daraufhin setzte sich das Landesverwaltungsamt über die Beschlüsse des Kreistages hinweg und verfügte die Aufnahme der Prüfrechte in den Gesellschafterverträgen. Darauf zog der Landkreis vor das Verwaltungsgericht.

Dabei konnte sich die Kreisverwaltung mit ihrer Rechtsauffassung nicht durchsetzen. Das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht gaben dem Landesverwaltungsamt Recht.

Dabei sah das Verwaltungsgericht den Landesrechnungshof zur Prüfung in kommunalen Unternehmen bereits nach der Kommunalverfassung berechtigt. Der Gesetzgeber hat nicht ausgeschlossen, dass auch der Landesrechnungshof hier prüfen kann. Allgemein ist in dem Gesetz von „Prüfungseinrichtungen“ die Rede.

Prüfrechte muss die Kommune, zu der auch Landkreise gehören, für Unternehmen einräumen, die zur Kommune gehören oder in denen mehrere Kommunen Anteile und somit die Mehrheit haben.

Für die Saalestadt Calbe bedeutet der Richterspruch und die Anordnung aus dem Landesverwaltungsamt, dass die Kommune nun bei ihrem kommunalen Unternehmen, der Calbenser Wohnungsbaugesellschaft (CWG) nun die entsprechenden Prüfrechte einräumen müsse.

An einigen städtischen Unternehmen beteiligt

Daneben hat die Verwaltung auch alle anderen Anteile an Zweckverbänden und Unternehmen aufgelistet, an denen die Stadt beteiligt ist. Meist handelt es sich hier nur um wenige Prozentpunkte. Dennoch müssten nach der Rundverfügung alle beteiligten Kommunen ebenso wie Calbe entscheiden und Prüfrechte einräumen.

Ob das in der Zukunft auch geschieht, bleibt offen. „Ich gehe davon aus, dass die Umsetzung nicht in allen Unternehmen erfolgen wird, an denen die Stadt beteiligt ist“, sagte Bürgermeister Sven Hause ohne konkret zu werden. Vor allem bei den Unternehmen, wo die Stadt nur einen kleinen Anteil besitzt, ist ihr Einfluss auch entsprechend gering.

In der Praxis schaut sich der Landesrechnungshof immer mal wieder auch auf kommunaler Ebene um. Dabei soll die Prüfung in der Regel dafür sorgen, den Volksvertretern sowie der Verwaltung zu dokumentieren, wie effizient beispielsweise Vergaben von Aufträgen oder andere wirtschaftliche Vorgänge laufen.

Bis zu einem fertigen Bericht über eine Prüfung ist ein längerer Prozess. Zunächst prüft der Rechnungshof und fertigt hier einen Bericht für die Verwaltung. Die muss dann auf die Prüfergebnisse reagieren. Sowohl die Prüfung als auch die Reaktion der Verwaltung sind dann anschließend Bestandteil des Berichts und sollen ein umfassendes Bild der Situation darstellen.

Prüfungen dienen in der Regel dazu, die Verwaltung effizienter zu machen und Probleme in der Zukunft zu beseitigen. Sie sind in der Haushaltswirtschaft beispielsweise in den Kommunen nicht so unüblich und werden von der Kreisverwaltung durchgeführt.

So schauen sich die Fachleute dort unter anderem die Jahresabschlüsse der Kommunen genau an, bevor die Ergebnisse den Stadträten präsentiert werden. Überprüft wird hier, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.