Kommende Woche werden zwei Ausschüsse informiert / Einzeldenkmal hat neuen Besitzer Wird die Barbyer Elbbrücke abgerissen?
"Meinungsbildung zum Verkauf der Eisenbahnbrücke Barby". So lautet lapidar ein Tagesordnungspunkt im kommenden Ortschaftsrat und Bauausschuss.
Barby l Mitte Januar wurde die Stadt Barby aufgefordert, zu einem Grundstückskaufvertrag ihre Erklärung zum gemeindlichen Vorkaufsrecht abzugeben.
Ein formaler Vorgang, der allerdings aufhorchen lässt. Daraus geht hervor, dass die Barbyer Elbbrücke nicht mehr im Besitz der Deutschen Bahn AG ist, sondern verkauft wurde. Über den neuen Besitzer gibt die Stadtverwaltung keine Auskunft, da es sich um eine Grundstücksangelegenheit handelt.
Nur soviel: Aus dem Kaufvertrag geht hervor, dass die Deutsche Bahn bis zum 15. April einen Antrag auf Rückbau der Gleisanlagen und der Elbbrücke (!) beim Eisenbahnbundesamt stellen will. Ob der neue Besitzer dem "vollumfänglich" nachkommt, ist offen. Soll heißen: Es könnten erstmal die lukrativen Gleise abgebaut und zu Geld gemacht werden.
Wie aus dem Rathaus zu hören war, hat die Stadt nach den Buchstaben des Baugesetzbuches kein Vorkaufsrecht. Über den Brückenverkauf wird in den beiden Ausschüssen nur informiert. Nicht zuletzt auch deswegen, um die Räte zu mobilisieren.
"Das Thema muss auf die politische Schiene gehoben werden", sagte eine Mitarbeiterin des Bauamtes wortspielend. Denn Barby ohne seine Eisenbahnbrücke wäre wie Barby ohne die Elbe.
Touristische Entwicklung ...
Wobei nicht nur emotionale Dinge eine Rolle spielen, sondern auch die touristische Entwicklung. Denn zahlreiche Radwanderer nutzen die 135 Jahre alte Eisenbahnbrücke, um vom westelbischen zum ostelbischen Ufer zu kommen.
Zwischen der Stadt Barby und der Deutschen Reichsbahn besteht aus dem Jahr 1949 ein Vertrag zur Nutzung und Unterhaltung des Gehsteiges auf der Elbbrücke. Dieser Vertrag verlängert sich seit 1953 mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils um ein weiteres Jahr.
2005 wurde im Rahmen der Erneuerung des Fußgängersteges die Zustimmung durch die Deutsche Bahn erteilt. 2006 verlegte die Gesas auf der gesamten Brückenlänge Kunststoffbohlen, die eine erzgebirgische Firma aus Recyclingmaterial herstellte. Das geschah nicht zuletzt dank Landesfördermitteln.
Die Elbbrücke ist ein denkmalgeschütztes Einzelbauwerk und unterliegt somit dem Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt.
"Der Eigentümer hat vor der Veräußerung eines Kulturdenkmals der zuständigen Denkmalschutzbehörde die beabsichtigte Veräußerung anzuzeigen", heißt es in der Beschlussvorlage zur Ausschusssitzung. Und weiter: "Erste Gespräche, die unsererseits mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde dazu geführt wurden, konnten leider noch keinen Standpunkt der Denkmalschutzbehörde zum Sachverhalt erkennen lassen." Die Stadtverwaltung spricht von der "Zerstörung eines Kulturdenkmals".