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Mobilfunk Besserer Empfang in Etgersleben geplant

Die Deutsche Telekom plant den Ausbau ihres Mobilfunknetzes in Etgersleben. Ein neuer Standort wird gesucht.

12.06.2020, 13:47

Westeregeln/Etgersleben l Die Deutsche Telekom plant den Ausbau ihres Mobilfunknetzes in Etgersleben. Das teilte Bürgermeister Axel Großheim (parteilos) in der jüngsten Gemeinderatssitzung im Gymnastikraum der Sporthalle Westeregeln mit.

Das sei notwendig, weil das Mobilfunknetz dort verbesserungswürdig sei, sagte Pressesprecher Georg von Wagner der Volksstimme und fügte hinzu: „Hierzu erhielten wir von privat ein Angebot für die Errichtung eines Mobilfunkstandortes. Gemäß kommunaler Vereinbarung wurde die Kommune über den geplanten Ausbau informiert. Sie hat ihrerseits kommunale Standortvorschläge unterbreitet. Diese werden aktuell auf ihre funktechnische Eignung geprüft. Das heißt, dass noch keine Entscheidung bezüglich eines endgültigen Standorts getroffen wurde.“

Der Bürgermeister hatte in der Ratssitzung als Bauplatz ein gemeindeeigenes Grundstück in der Nähe des Pflegeheims genannt.

Wenn der Standort feststehe, könne die Deutsche Telekom auch sagen, wer davon zukünftig profitieren werde. „Wir benötigen einen Standort mit einer Höhe von zirka 15 Meter für die Installation unserer Antennen für das GSM- und das LTE-Mobilfunknetz“, sagte der Telekom-Sprecher. Auf die Bedenken von besorgten Bürgern wegen der von der Anlage ausgehenden Strahlung angesprochen, die auch in der Ratssitzung zur Sprache kamen, verwies von Wagner darauf, dass die Erteilung einer Standortbescheinigung für den jeweiligen Bauplatz seitens der Bundesnetzagentur erforderlich sei bevor ein Mobilfunk-standort in Betrieb genommen werde. Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gefahren durch den Mobilfunk habe der Gesetzgeber in Deutschland Grenzwerte festgelegt. Diese seien in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder) gesetzlich verankert.

Von Wagner: „Der Betrieb von Mobilfunkanlagen unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und basiert auf der Grundlage der deutschen Grenzwerte. Deren Einhaltung wird durch die erteilte Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur bestätigt. Sie prüft, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Dies geschieht sowohl vor Inbetriebnahme einer Basisstation als auch unangemeldet während des Betriebs.“ Dabei würden für jeden Standort nicht nur die elektromagnetischen Felder der jeweiligen Basisstation berücksichtigt, sondern auch die Felder anderer ortsfester Sendeanlagen in der Nähe.