Land bewilligt Hilfsmittel nur mit Bedingungen Borne erhöht die Steuern auf den Landesdurchschnitt
Nach einer Forderung des Innenministeriums hat die Gemeinde Borne in der vergangenen Woche die Erhöhung der Steuerhebesätze an den Landesdurchschnitt beschlossen. Dadurch soll die Gemeinde Mehreinnahmen von mehr als 5000 Euro erzielen.
Borne. Der Gemeinderat Borne hat in der vergangenen Woche die Erhöhung der Grundsteuern A und B, sowie der Gewerbesteuer auf den Landesdurchschnitt beschlossen. Vier der sieben anwesenden Gemeinderäte stimmten der Änderung der Hebesätze zu. Die Grundsteuer A wird von 290 auf 293 von Hundert, die Grundsteuer B von 376 auf 378 von Hundert und die Gewerbesteuer von 323 auf 348 von Hundert erhöht. Durch die Anhebung der Hebesätze werden ab dem Jahr 2011 bei der Grundsteuer A Mehreinnahmen in Höhe von rund 400, und bei der Grundsteuer B von rund 300 Euro erzielt. Bei der Gewerbesteuer werden die Mehreinnahmen voraussichtlich 5000 Euro betragen.
"Die Anhebung der Hebsätze ist eine Forderung des Innenministeriums", erklärte Bornes Bürgermeister Dietmar Guschl. Die Gemeinde Borne befindet sich seit 1999 in der Haushaltskonsolidierung. Die seit elf Jahren aufgelaufenen Fehlbeträge konnte die Gemeinde nicht aus eigener Kraft decken und die daraus resultierenden Liquiditätsengpässe konnten nur durch vom Land gewährte Liquiditätshilfen überbrückt werden.
Bewilligung mit Nebenbestimmungen
"Im September wurde der Gemeinde eine Bedarfszuweisung in Höhe von rund 600 000 Euro zum 90 prozentigen Ausgleich des bis Ende 2005 aufgelaufenen, nicht aus eigener Kraft gedeckten Fehlbetrages bewilligt", so der Bürgermeister weiter. Da die Gemeinde bereits 802 000 Euro Liquiditätshilfe erhalten hat, werden lediglich 600 000 Euro in eine Bedarfszuweisung umgewandelt, die nicht zurück- gezahlt werden muss. Damit verbleibt eine Rückzahlung in Höhe von rund 201 000 Euro.
Das Innenministerium verzichtet aus Liquiditätsgründen auf die sofortige Rückzahlung der Liquiditätshilfe und wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Umwandlung in eine Bedarfszuweisung entscheiden. Außerdem wurde der Gemeinde Borne eine weitere Liquiditätshilfe in Höhe von rund 113 000 Euro bewilligt.
"An die Bewilligung der Bedarfszuweisung, die spätere Umwandlung des Rück- zahlungsbetrages in eine Bedarfszuweisung und die Bewilligung der Liquiditätshilfe und deren spätere Umwandlung sind an Nebenbestimmungen geknüpft, die die weitere Verfahrensweise des Innenministeriums entscheidend bestimmen werden", erklärte Bornes Bürgermeister weiter.
So heißt es im Bewilligungsbescheid: Die Bewilligung der Liquiditätshilfe ist mit der Nebenbestimmung verbunden, die Haushaltskonsolidierung konsequent weiterzuführen. Dazu hat die Gemeinde die Realsteuern zumindest an den aktuellen Landesdurchschnitt anzupassen.
Konsequenzen bei Nichtanpassung
"Sollten wir unsere Steuern nicht an den Landesdurchschnitt anpassen, könnte das Konsequenzen haben", so Dietmar Guschl weiter. Dazu gehören unter anderem der Widerruf der Bedarfszuweisung, die Nichtumwandlung des Rückzahlungsbetrages und der Liquiditätshilfe in eine spätere Bedarfszuweisung, ein Strafzins in Höhe von 2,5 Prozent wegen Nichterfüllung der Konsolidierungspartnerschaft im Rahmen des Teilentschuldungsprogramms Stark II, die Ablehnung künftiger Anträge auf Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen oder die Beanstandung von Beschlüssen zur Haushaltssatzung und zum Konsolidierungskonzept durch die Kommunalaufsicht des Landkreises.