1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Die Regelung zu Corona-Tests: Corona: Wann können Bürgertests etwas kosten?

Die Regelung zu Corona-Tests Corona: Wann können Bürgertests etwas kosten?

Seit dem 1. Oktober gilt eine neue Corona-Testverordnung. Sie regelt auch, wann sich jemand kostenlos auf das Coronavirus testen lassen darf.

Von Arlette Krickau 27.10.2022, 16:51
Corona Schnelltests wie hier bei einer Drive-In-Station in Schönebeck sind unter bestimmen Vorraussetzungen weiterhin kostenlos.
Corona Schnelltests wie hier bei einer Drive-In-Station in Schönebeck sind unter bestimmen Vorraussetzungen weiterhin kostenlos. Archivfoto: Tom Szyja

Staßfurt - In der letzten Woche sind allein im Salzlandkreis mindestens 900 Menschen an Corona erkrankt. Die Inzidenz liegt damit derzeit bei 486,3 – alles nach Angaben des Robert-Koch-Institutes. Und der Herbst, als typische Grippe-Jahreszeit verschrien, wird wohl noch höhere Zahlen bringen.

Damit Hand in Hand gehen bestimmte Vorsichtsmaßnahmen. Unter anderem die, dass man einen Corona-Test für diverse Angelegenheiten braucht, beispielsweise wenn man ins Krankenhaus muss, einen Angehörigen in einem Pflegeheim besuchen will oder einen Krankenbesuch im Hospital abstatten möchte. Auch bei Veranstaltungen wird es wieder gängige Praxis, den aktuellen zertifizierten Corona-Test einzufordern.

Doch anders als im letzten Jahr um diese Zeit ist der Test nicht mehr immer kostenfrei. Ob es eine Eigenbeteiligung für einen Bürgertest gibt und wenn ja, wie hoch sie ist, regelt die Testverordnung des Bundes. Die Volksstimme hat für Sie nachgesehen, wann man das Portemonnaie im Testzentrum dabeihaben sollte und wann nicht.

Kostenlose Bürgertests für:

Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen Personen, die sich „freitesten“ wollen Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines persönlichen Budgets beschäftigt sind, pflegende Angehörige, Haushalts-angehörige von nachweislich Infizierten

3 Euro für einen Bürgertest sind zu zahlen, wenn:

Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen. Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. – Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen. Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).

10 Euro oder mehr für einen Antigentest?

Wenn von den vorherigen Gründen nichts auf einen zutrifft, kann es durchaus passieren, dass man auch mehr bezahlen muss. Klassische Beispiele sind Tests für Reisen im Flugzeug oder weil das Reiseland einen solchen Test verlangt oder aber eine Freitestung, ohne dass man einen positiven Corona-Nachweis hat.

Nachweise für Bürgertests sind zu erbringen

Wer einen kostenlosen Bürgertest oder aber einen für eine Eigenbeteiligung von 3 Euro in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Anspruch mit entsprechenden Dokumenten oder ähnlichem nachweisen. Dazu zählen beispielsweise Geburtsurkunden, Pässe, Mutterpass, Terminschreiben, Bescheinigungen der Einrichtungen, Teilnahmebescheinigungen, PCR-Testergebnisse, Testergebnis der infizierten Person und Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift.

Und was ist mit PCR-Tests?

Wer Symptome einer Corona-Erkrankung hat, sollte sich bei einem Arzt melden und testen lassen. Sofern man einen positiven Schnell- oder Selbsttest vorlegt, besteht aber ein Anspruch auf bestätigende PCR-Testung.