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Dickstoffversatz Dauerbetrieb: Genehmigung liegt vor

Enttäuschung bei den Gegnern, Freude beim Betreiber: Der Dauerbetrieb der Dickstoffversatzanlage in Staßfurt wurde genehmigt.

Von Franziska Richter 11.12.2015, 16:08

Staßfurt l Der Volksstimme wird offiziell bestätigt, dass der Dauerbetrieb der Dickstoffversatzanlage genehmigt wurde. Der Sprecher des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB), Bodo-Carlo Ehling, teilt mit: „ Das LAGB hat am 30. November 2015 der Ciech Soda Deutschland GmbH und Co. KG gemäß Paragraph 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) die Genehmigung erteilt, die auf dem Grundstück Triftweg in 39418 Staßfurt, Gemarkung Löderburg, bereits errichtete Anlage für die Herstellung von Dickstoff (Dickstoffversatzanlage) für den Versatz der Kavernen S2 und S4 dauerhaft zu betreiben.“

Das Landesbergamt hat die Genehmigung bereits auf seiner Internetseite veröffentlicht. Es fehlt noch die offizielle Bekanntmachung in der örtlichen Presse, die die Genehmigung letztendlich in Kraft treten lässt. Diese Bekanntmachung soll laut Ehling im Januar, unter anderem durch öffentliche Auslegung, erfolgen.

In Gladbeck zeigt sich der Geschäftsführer der Minex GmbH, Detlef Heine, erfreut über die Genehmigung. Die Firma könne den jetzigen Anlagenstand nun auf Dauer in den Kavernen des Sodawerks betreiben. „Die Behörde hat es sich nicht leicht gemacht mit der Genehmigung“, sagt Detlef Heine, „einige Argumente der Einwender wurden noch einmal gutachterlich geprüft.“ Eine Erweiterung des Betriebs visiere sein Unternehmen nicht an, so Heine.

Zur andauernden Kritik an der Dickstoffversatzanlage erklärt Heine: „Man darf nicht vergessen, dass wir Gewerbesteuer zahlen.“ Was die Transporte zur Anlage betrifft, fragt der Geschäftsführer regelmäßig beim Spediteur den aktuellen Stand ab, aber in letzter Zeit habe es keine Beschwerden gegeben. Das Unternehmen hatte eine Hotline für Bürger eingerichtet.

Christian Neubauer von der Umweltinitiative Staßfurt findet es „hinterlistig“, dass die vierwöchige Frist, in der die Einwender jetzt ihren Widerspruch gegen den Bescheid einlegen können, gerade auf die Weihnachtszeit gelegt wurde. Als Vorsitzender der Umweltinitiative hegt er nach wie vor Zweifel am Dickstoffversatz. Neubauer sieht keine Versatznotwendigkeit für die Kavernen, denn diese seien bereits mit Halbsohle gefüllt und diese würde nur wieder herausbefördert, um Platz für den Dickstoff zu machen. Wo diese verunreinigte Halbsohle verwertet wird, habe ihm noch niemand erklären können. „Außerdem härtet der Dickstoff auch nicht aus“, erklärt Neubauer und damit erhöhe der Dickstoff auch nicht die Standsicherheit der Hohlräume.

Stadträtin und Landtagsabgeordnete Bianca Görke, die das Thema auch in den Landtag gebracht hatte, zeigt sich mehr als enttäuscht von der aktuellen Entwicklung. Sie hatte sich wegen der Dauerbetriebsgenehmigung an einen Umweltanwalt gewandt, der prüfen sollte, wie die Aussichten für eine Klage gegen den Bescheid stehen. Görke findet es „unerträglich“, dass sich das Landesbergamt nicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingelassen hat und Bürgerproteste ignoriere.

Bianca Görke bekam dann am Freitagmittag einen Anruf, bei dem ihr das Anwaltsbüro eine erste Kostenschätzung für eine Klage mitteilte. Die hohen Kosten können die Einwender nicht leisten, teilt Görke mit. Vom Klageweg muss also abgesehen werden.

Die Stadt Staßfurt, die selbst ein Schreiben zum Genehmigungsprozess an das Landesbergamt verfasst hatte, hat am Freitag eine erste Information über die Genehmigung erhalten.

Vorangegangen war ein langwieriger Prozess zur Genehmigung des Dauerbetriebs. Weil die Einwender bei der öffentlichen Auslegung der Unterlagen die Schwärzung etlicher Passagen bemängelten, überprüfte das Landesbergamt diese Passagen noch einmal und forderte den Antragsteller auf, sie im Umfang zu reduzieren.

Auch der Stadtrat hatte die Stadtverwaltung beauftragt, eine Nachfrage zu den Schwärzungen zu verfassen, was auch erfolgte. Bis in den Herbst diesen Jahres hinein hatte das LAGB die einzelnen Schwärzungen auf ihre Berechtigung hin überprüft. Der Antragsteller hatte den Umfang der Schwärzung reduziert und die Unterlagen in neuer Fassung an die Einwender geschickt. Einige Schwärzungen blieben bestehen, da es sich um Betriebsgeheimnisse handele, hieß es damals, so wurde es auch der Stadt mitgeteilt.

Begründung zur Genehmigung unter: www.lagb.sachsen-anhalt.de/lagb/aktuelle-informationen