Kita-Kosten Dauerbrenner Elternbeitrag
Seit 2014 ist eine neue Elternbeitragssatzung Thema in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper.
Güsten l Wenn es nicht um viel Geld ginge – auch das der Eltern – wären die immer wiederkehrenden Beratungen so langweilig wie das Thema sperrig. Es geht um die „Satzung zur Festlegung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper“. Vor dieses Wort-Ungetüm müsste jetzt noch Änderung stehen und ein entsprechender Beschluss folgen. Dann wäre erstmal alles perfekt.
Doch darum kämpfen Verwaltung, Ausschüsse und Verbandsgemeinderat Saale-Wipper nun schon seit vier Jahren. Die neue Satzung wäre nötig, um sie an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen, erklärt Sachgebietsleiterin Sabine Rotter. Und die ändern sich ebenfalls immer wieder, seit dem das 2013 vom Land beschlossene Kinderförderungsgesetz gilt – beziehungsweise das geänderte vom 20. Dezember 2017. Die Verbandsgemeinde hatte zwischenzeitlich ihre Hausaufgaben gemacht. „Der erste große Wurf ist uns 2016 gelungen“, erinnert Sabine Rotter. Die Satzung – mit einheitlichen Elternbeiträgen – sei bei der Kommunalaufsicht eingereicht worden, wo sie drei Monate schmorte. Dann kam ein Regierungswechsel im Güstener Rathaus. Beschlüsse von 2015 erschienen überholt, wurden vom Verbandsgemeinderat zurückgenommen im Frühjahr 2017.
„Wir arbeiten momentan also mit einer Satzung aus 2014“, fasst Rotter die aktuelle Situation zusammen. Und erst am Mittwochabend lag wieder ein Teil der mittlerweile sechs dicke Aktenordner umfassenden „gesammelten Werke“ vor ihr auf dem Tisch – bei der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde.
Das sind wohltuende Worte. Aber ich bin immer misstrauisch, ob sie denn auch so handeln.
Knackpunkt momentan: Das aktuelle Gesetz fordert gestaffelte Betreuungszeiten auch für den Hort. Bis 1. August 2018 ist das einheitliche Sechs-Stunden-Angebot in der Saale-Wipper also abzuschaffen.
Fakt ist, dass die Verbandsgemeinde schon 2016 mit einem Defizit von knapp drei Millionen Euro im Bereich der Kita-Kosten zu kämpfen hatte.
Fakt ist auch, dass die Verbandsgemeinde zwar verantwortlich für die Kindertagesstätten ist, aber nur einen Kostenrahmen aufzustellen habe, wie Sabine Rotter am Mittwoch wiederholt erklärte. Die eigentlichen Kosten würden die freien Träger bestimmen. Das veranlasste Alexander Siersleben (Saale-Wipper-Fraktion) zu der Bemerkung: „Bezahlen sollen wir alles, aber entscheiden können wir nichts.“ Diese Beschwerde sei besser ans Land zu richten, entgegnete Sabine Rotter.
Über die konkreten Betreuungsbeträge müssten sich jetzt die Eltern mit Kuratorien und Trägern auseinandersetzen.
Ausschussvorsitzender Siegfried Westphal (Saale-Wipper) zitierte schließlich den Berliner Koalitionsvertrag, wonach die neue Regierung die Kommunen bei der Kinderbetreuung unterstützen wolle – bis zur Gebührenfreiheit. Immerhin soll dafür 2019 eine halbe Millarde Euro bereit gestellt werden, 2020 eine Milliarde und 2021 sogar zwei Millarden Euro. „Das sind wohltuende Worte. Aber ich bin immer misstrauisch, ob sie denn auch so handeln“, gibt Westphal zu bedenken.
Dem Satzungsk(r)ampf würde es entgegenwirken.