Klage gegen Kreis Gemeinden überweisen Gerichtskosten
67.000 Euro haben die Egelner-Mulde-Orte für die Klage gegen den Landkreis bezahlt.
Egelner Mulde l Wer das Verwaltungsgericht in einem Rechtsstreit anruft, muss zunächst die Kosten für den Rechtsstreit zahlen. Die Gebühren orientieren sich am Streitwert. Wie hoch der in der Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedsgemeinden der Egelner Mulde und dem Landkreis und der Frage der Höhe der Kreisumlage ist, lässt sich leicht beantworten. In seinen beiden fast gleichlautenden Bescheiden verlangt der Salzlandkreis rund 3,8 Millionen Euro Umlage von den Gemeinden der Egelner Mulde.
Mit der Zahlung der Gerichtsgebühren ist aber noch nicht entscheiden, wie der Streit ausgeht, sagt Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr. Der Betrag müsse nur eingezahlt werden, um das Verfahren in Gang zu setzen.
Nur selten klagen Gemeinden gegen die Landkreise in der Frage der Kreisumlage. Aufmerksam verfolgten die Kommunen deshalb einen Rechtsstreit im benachbarten Thüringen, schildert er. Dort habe sich eine Kommune erfolgreich gegen den eigenen Landkreis zur Wehr gesetzt. Ein Oberverwaltungsgericht im Nachbarland habe den Landkreis verdonnert, die Kreisumlage für ein Jahr zurückzuzahlen. Zwar müsse jeder Fall immer individuell betrachtet werden, schränkt Michael Stöhr ein. Dennoch müsse jeder Verwaltungsakt einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Das wisse jeder Verwaltungsfachangestellte.
In den vergangenen Jahren hat es zwar nur wenige gerichtliche Entscheidungen zu Kreisumlagen gegeben. Dennoch zeigen sie den Landkreisen bei der Bemessung ihrer Umlagen deutliche Grenzen auf. So hatten Bundesrichter in einem anderen Fall einem Landkreis vorgeschrieben, dass er seine Kreisumlage streng an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen bemessen müsse. So könne der Kreis den Kommunen nicht dauerhaft den finanziellen Handlungsspielraum nehmen.
Fast die Hälfte der kommunalen Einnahmen beansprucht der Salzlandkreis für sich. Gut 345 Euro pro Einwohner sollen die Kommunen in diesem Jahr aus der Egelner Mulde an die Kreiskasse überweisen. Fast den gleichen Betrag fordert die Verbandsgemeinde als weitere Umlage von den Mitgliedsgemeinden. Unterm Strich bleiben nur noch wenige Mittel selbst in der Gemeindekasse übrig.
Nicht einmal die Pflichtaufgaben lassen sich damit bezahlen. Doch darf der Landkreis den kreisangehörigen Kommunen soviel Geld abnehmen, dass die Kommunen danach selbst nicht mehr handlungsfähig sind? Auch diese Frage steckt hinter der Klage. In der Egelner Mulde sind alle Mitgliedsgemeinden auf Liquiditätshilfen angewiesen. Nur mit Sonderzahlungen vom Land kommen sie über die Runden und können ihre Pflichtaufgaben erfüllen.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist bei ihnen seit Jahren eingeschränkt. Investitionen sind nur im Rahmen der jährlichen Investitionspauschale möglich. Freiwillige Leistungen dürfen sich die Kommunen nur in geringstem Umfang leisten.
Das frustriert vor allem die Stadt- und Gemeinderäte. Denn ein Gestaltungsspielraum in der kommunalen Selbstverwaltung ist für sie praktisch nicht mehr vorhanden. Stattdessen werden die Konsolidierungsprogramme jährlich fortgeschrieben, wobei der anzustrebende Haushaltsausgleich in immer weitere Ferne rückt.
Mit der Klage gegen die Kreisumlage haben die Gemeinden der Egelner Mulde nichts zu verlieren, wurde bereits in der Diskussion in den vergangenen Jahren deutlich. Selbst die gewaltig erscheinenden Gerichtskosten erscheinen gering gegenüber den Fehlbeträgen in den Kommunen. Bislang hielt das Land die Kommunen der Egelner Mulde mit rund 18 Millionen Euro an Liquiditätshilfe am Leben, weist der aktuelle Haushaltsbericht der Verbandsgemeinde aus. Dazu sind die Gerichtskosten im Vergleich gering.