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Finanzen Hecklingen: Steuerhebesätze bleiben zunächst unverändert
Der Hecklinger Stadtrat hat einstimmig die Grund- und Gewerbesteuern für das kommende Jahr beschlossen.
21.12.2024, 12:00
Hecklingen - Der Hecklinger Stadtrat hat die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern für das nächste Jahr unverändert gelassen. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. Sie bleiben somit bei der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bei 363 Punkten, bei der Grundsteuer B für Grundstücke und Grundvermögen bei 411 Punkten und bei der Gewerbesteuer bei 361 Punkten.