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Finanzen Mehr in der Haushaltskasse im Salzlandkreis

Die Pfändungsgrenzen für Schuldner haben sich zum 1. Juli erhöht. Damit behalten sie mehr von ihrem Einkommen. Die Insolvenzberatungsstellen unterstützen.

Von Kerstin Beier 01.08.2024, 06:00
Manchmal kann die Insolvenzberatung weiterhelfen.
Manchmal kann die Insolvenzberatung weiterhelfen. Symbolfoto: David Ebener/dpa

Staßfurt - Arbeitslosigkeit, Trennung, finanzielle Selbstüberschätzung, teure Handyverträge, Kaufsucht: Die Ursachen für Überschuldung sind vielfältig. Und sie haben sich über die Jahre kaum verändert, weiß Kathrin Eley aus ihrer langen Praxis in der Schuldner- und Insolvenzberatung.

Doch für Schuldner gibt es eine gute Nachricht. Seit dem 1. Juli haben sich die Pfändungsgrenzen erhöht. Die sogenannte Pfändungstabelle regelt, welcher Betrag dem Schuldner von seinem Einkommen bleibt, welche Summe also nicht gepfändet werden darf. Das verschafft ein wenig Luft in der Haushaltskasse.

Konto ist notwendig

Unbedingte Voraussetzung dafür ist ein pfändungsgeschütztes P-Konto. „Jeder, der Schulden hat, sollte ein P-Konto haben. Es ist ein gesetzlicher Anspruch“, sagt Kathrin Eley. Für Ledige ohne Kinder etwa bleibt ein monatlicher Betrag bis 1.500 Euro geschützt und automatisch pfändungsfrei. Im vergangenen Jahr lag dieser Betrag bei 1.410 Euro. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Lohn- oder Gehaltspfändungen die neue Tabelle heranzuziehen. Kathrin Eley empfiehlt den Schuldnern dennoch, sich ihre Einkommensnachweise anzuschauen und zu überprüfen, ob die Pfändungssumme geringer geworden ist. Hat der Schuldner Unterhaltsverpflichtungen zum Beispiel für Kinder, kann er den Sockelbetrag anheben lassen. Dafür allerdings braucht es eine Bescheinigung, die Arbeitgeber, Familienkassen oder auch die Insolvenzberatungsstellen ausstellen können.

Die Kanzler von Pfau GmbH unterhält in Bernburg und in der Ascherslebener Taubenstraße 1 zwei anerkannte Beratungsstellen und ist auch für Menschen in und um Staßfurt zuständig. Die Beratung ist dank der Finanzierung durch das Land kostenlos für die Hilfesuchenden. 2023 hat Kathrin Eley einen Rückgang der Klienten beobachtet, obwohl es ihrer Meinung nach nicht weniger Schuldner gibt.

„Es ist aber zu sehen, dass sich manche auf dem P-Konto ausruhen und nicht daran arbeiten, ihre Schulden abzubauen,“ sagt die Juristin. Im vergangenen Jahr sind in Aschersleben und Bernburg 169 Insolvenzberatungsfälle abgeschlossen worden, bis zum Juni diesen Jahres waren es bisher 77. Durchschnittlich nimmt ein Fall etwa drei Monate in Anspruch, zur Zeit sind etwa 30 Fälle in Bearbeitung.

Pro Fall haben es die Beraterinnen Sabine Roßberg und Kathrin Eley sowie deren Klienten mitunter mit 15 bis 20 Gläubigern zu tun – meist mit Versandhäusern, Versicherungen, Krankenkassen und Telefonanbietern. Die aktuell höchste Schuldensumme liegt bei 250.000 Euro, so Kathrin Eley. Erkennbar sei jedoch die Tendenz, dass die Zahl der Gläubiger pro Fall weniger und auch die Schuldensummen nicht mehr so hoch sind wie vor Jahren noch. Manchmal, so sagt sie, bestehen die Verbindlichkeiten schon sehr lange. Gläubiger, die einen Titel haben, haben 30 Jahre lang Zeit, ihre Forderungen einzutreiben. Nichts zu tun, um seine Schulden loszuwerden, sei in jedem Fall die schlechteste Option.

Wer Hilfe braucht, kann sich an die Beratungsstelle in Aschersleben, Taubenstraße 1, wenden: dienstags und donnerstags und von 9 bis 15 Uhr. Anmeldung unter der Telefonnummer 03471/64 06 77 (für Bernburg) und unter 0151/18 82 22 24 (für Aschersleben).