Gerichtsverfahren Mit Kopfstoß die Nase gebrochen
Ein Staßfurter hat bei einem Gelage im Mai 2019 am Sportplatz in Neundorf einem Taxifahrer die Nase gebrochen.
Neundorf l Eine private Sause am Neundorfer Sportplatz im Mai 2019 ist ausgeartet. Der Vorfall wurde am Amtsgericht Aschersleben öffentlich verhandelt. Der Vorwurf lautete „Gefährliche Körperverletzung“.
Offenbar hatte sich der Abend so zugetragen: Während ein paar junge Männer zusammensaßen und gut becherten, bekam der gerufene Taxifahrer plötzlich eins auf die Nase. Die Herrschaften hatten sich zu 23 Uhr ein Taxi bestellt.
Der Taxifahrer, ein 31-Jähriger aus Staßfurt, hatte sich kurz zu der Runde gesetzt, bevor es losgehen sollte. Auf einmal ging einer der Männer auf ihn los. Dieser, ein 34-Jähriger aus Staßfurt, war auf einmal der Meinung, der Taxifahrer habe ihm sein Headset geklaut. Beide kannten sich vorher nicht. „Mein Mandant war sehr betrunken, hatte 15 Flaschen Bier und einige Gläser Schnaps getrunken“, so die Erklärung des Verteidigers.
Der Staßfurter, der lallte und kaum noch stehen konnte, verpasste dem Taxifahrer einen Kopfstoß ins Gesicht. „Dreifacher Nasenbeinbruch“, erklärt der Taxifahrer vor Gericht. Die Nase ist schief und er bekomme seitdem schlecht Luft. Eine Operation deswegen könnte er machen lassen, sieht das aber nicht als notwendig an.
Mit vier Zeugen insgesamt, die vor Gericht geladen waren, standen die Chancen für den Angeklagten aus Staßfurt schlecht. Er gestand vor Gericht und entschuldigte sich beim Opfer, der die Entschuldigung mit den Worten „Geht klar, kein Thema“ annahm.
Was das Gericht mit Richter Robert Schröter in dem Fall aber fast vom Stuhl gehauen hätte: Die Verteidigung des Täters bot dem Opfer eine Entschädigung an – 300 Euro in Raten à 50 Euro, da nur das „im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten“ liegt. Mit dieser Zahlung, die die Verteidigung hier als „Täter-Opfer-Ausgleich“ anbot, sollte die Sache aber gegessen sein. Die Verteidigung wollte, dass das Verfahren eingestellt wird und der Täter ganz ohne eine Strafe davonkommt. 300 Euro also als Gegenleistung für eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Zu dem Angebot sagte das Opfer zwar „klar, die würde ich nehmen“.
Aber: „Bei gefährlicher Körperverletzung gibt es mit mir gar keinen Spielraum“, machte Richter Robert Schröter empört klar. „Wenn man so viele Körperverletzungen und Freiheitsstrafen hinter sich hat, dann ist es irrelevant, wie lange diese her sind.“ Der Angeklagte komme um eine Strafe nicht herum. Dass wegen der 300 Euro das Verfahren eingestellt werde, konnte sich die Verteidigung schnell abschminken.
Denn der angeklagte Staßfurter kommt auf bisher 13 Straftaten in seinem Leben. Neben Diebstahl, Einbruch, Raub, Erpressung war immer wieder gefährliche Körperverletzung dabei. Dazu ein Alkoholentzug und seit drei Jahren die Betreuung durch einen Bewährungshelfer. Dazu der typische Lebenslauf vieler Kleinkrimineller: Arbeitslos, keine Ausbildung, einst ein Alkoholentzug, ab und an mal ein Job in einer Zeitarbeitsfirma.
Das Urteil: Der Täter bekommt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung. „Eine Geldstrafe ist hierfür einfach zu gering“, so Richter Schröter. Die 300 Euro ans Opfer zahlt der Täter natürlich trotzdem. Außerdem muss er an einem Anti-Agressions-Training teilnehmen. „Ohne Hilfe werden Sie nicht ohne Straftaten durchs Leben kommen“, so Richter Schröter.