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Zweitwohnsitz Müllgebühr auch in Idylle fällig

Obwohl ein Staßfurter bereits an seinem Hauptwohnsitz Müllgebühren bezahlt, soll er auch noch für seinen Bungalow in Pretzien zahlen.

22.03.2020, 23:01

Staßfurt/Pretzien l Schon bei der Erhebung einer Zweit-Wohnsitzsteuer für das Wochenendhäuschen hat Paul O.* geschluckt. „Aber da führt wohl kein Weg dran vorbei“, hadert der Staßfurter zwar noch immer, zeigt sich aber einsichtig in diesem Punkt. Doch nun auch das noch: Für seinen Bungalow in Pretzien soll er eine zweite Müllgebühr bezahlen. „Wir haben bislang unser Müllbeutelchen immer mit nach Hause genommen. So viel fällt da an einem Wochenende doch nicht an.“

Jetzt winke eine Rechnung von 16 Euro im Quartal. „Wir zahlen doch aber für unsere Wohnung in Staßfurt schon Müllgebühren“, ist Paul O. empört. Und dann soll er auch noch einen Müllkübel extra für den Bungalow-Standort bekommen, obwohl man sich doch dort eher selten aufhalte. „Wo bleibt da das Verhältnis von Aufwand und Nutzen?“

Der Staßfurter wird wohl auch um diese Gebühr nicht herumkommen.

„Zu den Dingen, die unbedingt laufen müssen, zählt die Abfallentsorgung“, erklärt Marianne Bothe von der Pressestelle, auch angesichts der momentan allgegenwärtigen Corona-Krise. Der Kreiswirtschaftsbetrieb (KWB) habe in seiner Satzung geregelt, unter welchen Maßgaben die Abfallentsorgung zu erfolgen hat.

Eine zweite Müllgebühr gebe es unterdessen nicht. „Die Gebühren sind fällig für den Ort, wo sie anfallen. Das kann die Wohnung oder ein Grundstück sein. Für die Wohnung richtet sich die Müllgebühr nach den gemeldeten Personen. Bei Grundstücken, auf welchen überlassungspflichtiger Abfall anfällt, nach der Menge des Abfalls, mindestens aber ein Einwohnergleichwert. Ein Einwohnergleichwert bedeutet 4,15 Euro monatlich“, so die Pressesprecherin im Auftrag des KWB.

Die Gebühr wie sie auf den Staßfurter zukommt, betreffe im übrigen im Salzlandkreis rund 2500 Grundstücke, die unter die Abfallentsorgungsgebühr nach § 5 Absatz 2 der Abfallgebührensatzung des Salzlandkreises fallen.

Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, Mülltonnen in solchen Erholungsgebieten zu verteilen, beantwortet die Kreissprecherin wie folgt: „Das Verteilen der Müllkübel an Ferienhausstandorten ist aus Sicht des Kreiswirtschaftsbetriebes richtig, weil die auf den Grundstücken errichteten Bauten zum Übernachten oder wohnähnlichen Aufenthalt in ihrer Art und Ausstattung Wohnungen und Einfamilienhäusern gleichzusetzen sind.“

Dazu komme, dass die Müllgebühr nicht nur die Kosten der schwarzen Tonne deckt. „Die Abfallentsorgungsgebühr ,deckelt‘ zehn Leistungen nach § 4 Abfallgebührensatzung. Das bedeutet nicht, dass alle in Anspruch genommen werden müssen. Ausschlaggebend ist vielmehr die Tatsache, dass der KWB diese Leistungen vorhält.“

Und noch etwas ärgert den Staßfurter Bungalowfreund, nämlich dass er einen sehr langen Weg zum Standort habe, von dem die Kübel abgeholt werden. Zwei Kilometer Entfernung wären zumutbar, habe er von der Kreiswirtschaft zu hören bekommen.

Hierzu antwortet Marianne Bothe: „Es sind Sammelplätze für Abfallbehälter eingerichtet, wobei die notwendigen Wege dorthin grundsätzlich zumutbar eingeschätzt werden. Dass sie zwei Kilometer betragen sollen, ist jedoch nicht bekannt.“

Insofern wäre es interessant zu wissen, von wo aus der Bungalowbesitzer so weit laufen müsse, um im konkreten Fall eventuell eine alternative Regelung zu organisieren, so ein Angebot des Kreiswirtschaftsbetriebs. Ein Gespräch würde in diesem Punkt sicher helfen.

 

(*Name ist der Redaktion bekannt.