1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Salzlandkreis muss Notbremse gegen Corona ziehen und eine Ausgangssperre verhängen

Coronavirus Salzlandkreis muss Notbremse gegen Corona ziehen und eine Ausgangssperre verhängen

23.04.2021, 15:36

Staßfurt/Bernburg (vs)

Der Salzlandkreis muss in der Corona-Pandemie die Notbremse ziehen. Das Bundes-Infektionsschutzgesetz mit einheitlicher Regelung ist am Freitag in Kraft getreten. „Wir organisieren mit größter Kraft die Umsetzung und informieren schnellstmöglich über die notwendigen Schritte, die wir alle gemeinsam gehen müssen“, sagt Landrat Markus Bauer (SPD).

Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100, gibt es vom übernächsten Tag an strikte Kontakt-Einschränkungen, mit Auswirkung auf den privaten Bereich, für Kita und Schule, das Einkaufen oder auch Gastronomie und Hotelgewerbe. „Wir schauen jetzt jeden Tag ganz genau auf die Sieben-Tage-Inzidenz und bereiten die möglichen Szenarien vor“, kündigt Bauer an. „Gestern und heute bleiben wir unter 165 und müssen vorerst nicht die stärkste Waffe ziehen. Aber der Kampf wird für uns alle nicht einfacher.“

Ab Sonnabend gilt:

Erstens: Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr, wobei es bis 24 Uhr möglich ist, allein Sport zu treiben.

Zweitens: Die Kontaktbeschränkung auf eine weitere, nicht zum eigenen Hausstand gehörende Person und deren Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleibt bestehen.

Drittens: Einzelhändler im Bereich des sogenannten erweiterten täglichen Bedarfs müssen die Kundenanzahl reduzieren.

Viertens: Ausnahmslos ist die Durchführung von Präsenzunterricht an allen Schulen im Salzlandkreis nur in Form von Wechselunterricht zulässig. Diese Regelung gilt, solange der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165 nicht überschreitet. Danach müssen die Schulen wieder geschlossen werden.

Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb

Als außerschulische Einrichtung der Erwachsenenbildung ist auch die Bildungsakademie mit den Standorten der Kreisvolkshochschule und Kreismusikschule von den neuen Regelungen betroffen. Es gilt ebenfalls die Verpflichtung zum Wechselunterricht.

Die Kindertagesstätten im Salzlandkreis können nach jetzigem Stand im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten. Die Einrichtungen müssen wie die Schulen bei einem Inzidenzwert über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen werden. Wenn die Einrichtungen geschlossen werden müssen, soll eine Notbetreuung eingerichtet werden.

Der sogenannte erweiterte Einzelhandel kann Termineinkäufe anbieten, sofern der Inzidenzwert von 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht überschritten wird. Danach müssen Geschäfte auch dieses Angebot einstellen. Zulässig bleibt die Abholung von Einkäufen. Die Gastronomie bleibt geschlossen. Das Abholen von Speisen und Getränken bleibt hingegen möglich.

Körpernahe Dienstleistungen wie bei Frisören, im medizinischen Bereich oder in der Kosmetik sind weiterhin erlaubt. Es muss eine FFP2-Maske getragen werden. Dazu brauchen Kunden einen negativen Schnelltest.

Bauer verweist auch auf das regelmäßig aktualisierte, ergänzte und umfassende Informationsangebot, insbesondere auf der Internetseite unter www.salzlandkreis.de. Dort sind auch weitere betroffene Bereiche aufgelistet. Auch auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden werden Informationen zur Verfügung gestellt.