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Bundestraße 81 Schnellstraße für Trecker verboten

Die Bundesstraße 81 von Magdeburg bis nach Egeln-Süd ist jetzt Schnellstraße.

01.09.2020, 23:01

Egeln l Die Kraftfahrstraße gilt für den vierspurigen Bereich ab der Zufahrt nach Westeregeln bis nach Magdeburg, teilte der Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr von der Unabhängigen Wählergemeinschaft Egeln (UWGE) mit. „Die Landwirte müssen Alternativen wählen. Das können Feldwege oder auch Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen sein. Diese sind mittlerweile gut angenommen worden“, sagte der Verwaltungschef.

Der Grund für diese Aufstufung der B 81 erschließe sich ihm nicht, sagte Stöhr der Staßfurter Volksstimme.

Das Landesverwaltungsamt hatte am 10. Dezember 2019 per Erlass entschieden, die Bundesstraße 81 zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und Egeln-Süd bis zur Kreuzung der B 180 und der Landstraße 76 als Kraftfahrstraße auszuschildern. Betroffen davon sind die Landeshauptstadt Magdeburg, der Landkreis Börde und auch der Salzlandkreis.

„Für unser Gebiet haben wir nach entsprechender Anhörung die verkehrsbehördliche Anordnung am 14. Januar gefertigt. Seit dem 27. Juli stehen die entsprechenden die Verkehrszeichen „Kraftfahrstraße“ und „Ende der Kraftfahrstraße“, aufgestellt im Auftrag der Straßenmeisterei Atzendorf“, teilte die Pressesprecherin der Landkreis- verwaltung, Marianne Bothe, der Staßfurter Volksstimme mit. Die Vor-Wegweisung mit dem „Symbol“ der Kraftfahrstraße, einem weißen Pkw auf blauem Grund, sei noch nicht beschildert, aber vorbereitet.

Bothe: „In Kürze wird die Landesstraßenbaubehörde im Zuge der Umfeldbeschilderung der Bundesautobahn 36 die Anpassung vornehmen. Nach unserer Information erfolgt derzeit die Ausschreibung.“

Das hat auch Auswirkungen auf die Landwirte der Region. Denn langsam fahrende Traktoren dürfen diese Kraftfahrstraße nicht mehr nutzen. Das regelt Paragraf 18 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Da heißt es dazu: „Sofern ein Fahrzeug nicht eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometer nachweisen kann, ist ihm die Nutzung der Kraftfahrstraße untersagt.“

Im Vorfeld habe es deshalb eine Abfrage durch das Landesverwaltungsamt gegeben. „Der Salzlandkreis hatte die Verbandsgemeinde Egelner Mulde kontaktiert, um zum Beispiel Alternativen für den landwirtschaftlichen Verkehr zu besprechen. Bisher sind unserer Straßenverkehrsbehörde jedoch keine Anfragen, Hinweise oder Beschwerden bekanntgeworden“, so Bothe.