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Gemeinderat beschließt neue Satzung für Geräte, die der Öffentlichkeit zugänglich sein Steuern für Spielvergnügen an Automaten

Von Nadja Bergling 01.12.2011, 04:21

Jeder kennt sie, die bunten flimmernden Spielautomaten, wie sie meist in Gaststätten und Kneipen stehen. Genau für solche Geräte gibt es eine eigene Steuersatzung. Die Vergnügungssteuer betrifft Geräte, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Wolmirsleben l Der Gemeinderat Wolmirsleben hat eine neue Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer beschlossen. Eine Neufassung war notwendig geworden, da es eine rechtliche Entwicklung auf dem Gebiet gibt. Gegenstand der Vergnügungssteuer sind Veranstaltungen gewerblicher Art, bei denen Wettterminals, Spiel-, Geschicklichkeitsautomaten, Apparate zur Ausspielung von Geld und Gegenständen und darüber hinaus alle Geräte und Spiele mit und ohne Gewinnmöglichkeit entgeltlich benutzt werden. Weiterhin gilt dies für die entgeltliche Benutzung von elektronischen multifunktionalen Bildschirmgeräten, die in der Öffentlichkeit zugänglich sind, die das Spielen am Einzelgerät oder durch Vernetzung mit anderen örtlichen Geräten oder im Internet ermöglichen. Ausgenommen von der Vergnügungssteuer sind allerdings Geräte und Spiele für Kleinkinder. "In Wolmirsleben sind zurzeit drei Geräte mit Gewinnmöglichkeit und zwei Geräte ohne Gewinnmöglichkeit angemeldet", erklärte Bürgermeister Knut Kluczka bei der Sitzung. Die alte Satzung hatte für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit einen Stückzahlmaßstab vorgesehen. Das hat das Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht allerdings für rechtswidrig erklärt. Künftig muss die Vergnügungssteuer auf den Spieler umgewälzt werden. Somit muss die Besteuerung nach dem Einspielergebnis des Geldspielgerätes erfolgen. In der Satzung heißt es dazu: "Als Einspielergebnis gilt bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit die Bruttokasse. Sie errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse inklusive der Veränderungen der Röhreninhalte, abzüglich Nachfüllungen, Falschgeld und Fehlgeld." Für diese Geräte wird ein Steuersatz von acht Prozent auf das Einspielergebnis berechnet.

Keine Steuern bei öffentlichen Veranstaltungen

Die Satzung regelt auch die Steuer für Geräte und Spiele ohne Gewinnmöglichkeit. Handelt es sich dabei um einen Musikautomaten beträgt die Steuer fünf Euro je Gerät und angefangenen Monat. Teurer wird es bei Geräten, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen dargestellt wird oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosen des Krieges zum Gegenstand haben. Diese Geräte kosten 1000 Euro im Monat. Für Dartgeräte, Billardtische und Snookergeräte müssen zehn Euro im Monat bezahlt werden.

"Wir haben uns dazu entschlossen, keine Steuer zu erheben, wenn die Geräte auf Schützenfesten oder Straßenfeiern, Jahrmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen betrieben werden. Wir können froh sein, dass in unserer Gemeinde noch Feste veranstaltet werden. Wenn wir jetzt noch Steuern erheben, kommt doch keiner mehr zu uns", erklärte Knut Kluczka weiter. Ebenfalls von der Steuer befreit sind Kegel- und Bowlingbahnen. Die neue Satzung zur Vergnügungssteuer tritt in Wolmirsleben am 1. Januar 2012 in Kraft.