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Baden Weiterhin Badeverbot für den Schachtsee in Wolmirsleben

Die Gemeinde Wolmirsleben scheitert mit Klage gegen die Allgemeinverfügung des Salzlandkreises für das Badeverbot im Schachtsee.

Von René Kiel 05.08.2023, 06:00
Mit einem Schlauchboot der Unseburger Wehr nahmen der Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr  (l.) und Bürgermeister Knut Kluczka  (r.) Mitte Juli persönlich Wasserproben.
Mit einem Schlauchboot der Unseburger Wehr nahmen der Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr (l.) und Bürgermeister Knut Kluczka (r.) Mitte Juli persönlich Wasserproben. Foto: René Kiel

Wolmirsleben - Die Allgemeinverfügung des Salzlandkreises, mit der er in der laufenden Saison vom Baden im Großen Schachtsee in Wolmirsleben abrät, bleibt in Kraft. Sie war am 16. Mai wegen einer im Herbst des vergangenen Jahres bei einer Beprobung festgestellten Verunreinigung für die Badesaison in diesem Jahr erlassen worden.

Dagegen konnte die Gemeinde Wolmirsleben als Besitzerin des Sees mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg, mit der sie eine Aufhebung erreichen wollte, nichts ausrichten.

Die Allgemeinverfügung erweise sich bei summarischer Prüfung sowohl formell als auch materiell als rechtmäßig, stellten die Richter mit ihrem Urteil am 26. Juli fest. Sie sahen das vom Salzlandkreis angeordnete Badeverbot als verhältnismäßig an, denn es diene dem Zweck der Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zum Schutz der Gesundheit der Badenden. Es sei geeignet, diesen Zweck zu erreichen.

Gericht: Gemeinde Wolmirsleben musste nicht angehört werden

Das Gericht kam weiter zu dem Schluss, dass die Gemeinde Wolmirsleben vor Erlass der Allgemeinverfügung nicht wie vom Gemeinderat moniert, anzuhören war. Denn der Salzlandkreis richte sich damit ausdrücklich an alle Personen welche den Wolmirslebener Schachtsee in der Absicht aufsuchen, diesen als Badegewässer zu nutzen. „Ungeachtet dessen wären etwaige, bei summarischer Prüfung nicht erkennbare Anhörungsmängel der Heilung zugänglich“, heißt es dazu in dem Urteil.

„Eine Heilung ist zwar richtig, aber so lange es nicht geheilt ist, muss man das berücksichtigen“, meinte der von der Gemeinde Wolmirsleben beauftragte Rechtsanwalt Christian Rasch. Zudem hob er hervor, dass der Salzlandkreis laut Gericht die Kommune mit der Allgemeinverfügung nicht verpflichten durfte, entsprechende Schilder anzubringen mit dem das Abraten vom Baden beziehungsweise das Badeverbot durchgesetzt werden sollte. „Das muss der Kreis schon selbst machen und darf das nicht auf die Gemeinde abwälzen“, sagte der Rechtsanwalt.

Nach seiner Einschätzung ist absehbar, dass im nächsten Jahr im Schachtsee in Wolmirsleben wieder gebadet werden kann, weil Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität ergriffen wurden. In diesem Zusammenhang verwies Christian Rasch darauf, dass die in dieser Saison genommenen Wasserproben unproblematisch gewesen seien.

Wolmirslebens Bürgermeister enttäuscht über Urteil

Dem Kreis warf der Jurist vor, nach dem Bekanntwerden der schlechten Werte vom September 2022 ein halbes Jahr verstreichen lassen zu haben, ohne die Gemeinde darüber zu informieren. Dadurch habe sie nicht die Möglichkeit gehabt, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, mit denen man das Badeverbot hätte abwenden können.

Wolmirslebens Bürgermeister Knut Kluczka kommentierte das Urteil mit den Worten: „Wir sind enttäuscht, dass das Gericht nicht unserer Auffassung gefolgt ist. Das müssen wir akzeptieren.“ Es bringt jetzt nichts, den Rechtsstreit fortzusetzen. „Wir werden jetzt die Werte vom August und September abwarten“, fügte das Ortsoberhaupt hinzu.

Joachim Noeske, der Besitzer des Seebades, sagte: „Ich kann versichern, dass wir hier eine 1a-Badewasserqualität haben.“ Er wertet die im September 2022 vom Gesundheitsamt des Kreises ermittelten Werte, die die Lawine ins Rollen gebracht haben, als „Schabernack“. Er selbst klagt gegen den Kreis wegen der Nutzungsuntersagung des Campingplatzes.