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Amtsgericht Ex-Obi-Gelände wurde verkauft

Geschäftsmann Alexander von Bismarck aus Döbbelin möchte den Schandfleck in Bindfelde beseitigen. Er möchte ein Lager einrichten.

Von Wolfgang Biermann 19.02.2019, 23:01

Stendal l Das ehemalige OBI-Baumarkt-Gelände an der B 188 vor den östlichen Toren von Stendal hat seit Dienstag einen neuen Besitzer. Und das im ersten Gerichtstermin. Das hatten Insider kaum für möglich gehalten.

Um 9.36 Uhr erteilte Rechtspfleger Ulf Fischer im Saal 112 des Stendaler Amtsgerichts der von Bismarck Immobilien GmbH Stendal für 258.500 Euro den Zuschlag im Rahmen der Zwangsvollstreckung der fast 51.000 Quadratmeter großen Fläche. Die Summe ist genau die Hälfte des von einem Bausachverständigen ermittelten Verkehrswertes von 516.600 Euro.

Neubesitzer Alexander von Bismarck aus Döbbelin sagte im Anschluss der Versteigerung im Gespräch mit der Volksstimme, dass er schon seit 2011 mit den Eigentümern in Kontakt war. Seine Bemühungen um das seit 2004 leerstehende und mittlerweile ziemlich heruntergekommene Objekt seien aber im letzten Moment gescheitert. Um so mehr freue er sich, dass es jetzt geklappt habe.

Er sei schon seit langem auf der Suche nach Lagerkapazitäten für seine mit Weihnachts- und Deko-Artikeln handelnde Firma, begründete er den Kauf. Und: Er wolle etwas für die Verbesserung des Stadtbildes tun und den Schandfleck beseitigen. Das habe er schon in seiner Zeit als Stadtratsmitglied für die CDU im Auge gehabt. Dazu wolle er das im Jahr 1993 errichtete und seit der Schließung des Marktes 2004 dem Verfall preisgegebene Gebäude sanieren und auch das Umfeld wieder ansehnlich machen, versprach er.

Nach Volksstimme-Informationen gehörte das Areal zwei Geschäftsleuten zu gleichen Teilen. Sie hatten es auch an die OBI-Kette vermietet. Der eine wollte das Objekt später verkaufen und der andere offenbar nicht. Und so beantragte der Verkaufswillige die Zwangsvollstreckung „zur Auflösung der Gemeinschaft“. Darum sei das auch keine Zwangsvollstreckung im eigentlichen Sinn gewesen, sondern eine Teilungsvollstreckung, sagte Gerichtssprecher Michael Steenbuck dazu auf Nachfrage. Um 9.04 Uhr eröffnete Rechtspfleger Ulf Fischer nach Bekanntgabe des Prozederes die Bieterstunde. Demnach liegt auf dem Grundstück eine vom Erwerber zu übernehmende Zwangshypothek von 3600 Euro. Die Stadt Stendal hat sowohl ein Wegerecht für einen das Grundstück querenden Radweg entlang der B 188 als auch Ansprüche an aufgelaufenen Steuern und Abgaben in Höhe von knapp 3500 Euro.

Nach Auskunft des Rechtspflegers lag das erforderliche Mindestgebot für das gesamte Areal bei 11.374,66 Euro. Es beinhaltet die offenen Forderungen der Stadt und die Verfahrenskosten. Für diese Summe werde er aber den Zuschlag in keinem Fall erteilen, sagte Fischer inmitten der halbstündigen „Bieterzeit“.

Insgesamt zehn Männer, darunter zwei offensichtlich asiatischer Herkunft, waren im Saal. Dazu Martina Wothe vom Liegenschaftsamt der Stadt. Um 9.14 Uhr, fast zur Halbzeit, gab Alexander von Bismarck sein erstes Gebot ab: 100.000 Euro. Zwei weitere Männer zeigten sich offensichtlich sehr interessiert, haderten aber mit einem Gebot. Dann wurde es noch mal spannend. Fünf Minuten vor dem Ende der Bieterstunde erhöhte von Bismarck sein Gebot auf 258.500 Euro. Das sei genau das Mindestgebot, zu dem er für das aus vier Grundstücken im Grundbuch von Bindfelde eingetragene Areal im ersten Versteigerungstermin den Zuschlag erteilen dürfe, hatte Rechtspfleger Fischer zuvor gesagt. Nach seinem letzten Aufruf gab es kein weiteres Gebot.

„258.500 Euro zum Ersten, zum Zweiten, und zum Dritten...“ Damit gehörte das Grundstück der von Bismarck Immobilien GmbH. Fast. Denn Alexander von Bismark musste als Vorbedingung erst noch seinen Personalausweis vorlegen und zehn Prozent der Kaufsumme als Sicherheit nachweisen. Nun habe der Erwerber etwa neun Wochen Zeit, den gesamten Kaufpreis zu bezahlen. Stichtag sei der nichtöffentliche Verteilungstermin, informierte Fischer. Rein theoretisch bestünde die Möglichkeit, dass die Stadt eine „Zulassungsversagung“ beantragen könne. Das stünde ihr in der Tat zu, bestätigte Gerichtssprecher Steenbuck. Da die Stadt aber nur minimale Forderungen in Höhe von etwa 3500 Euro habe und von einem seriösen Erwerber auszugehen sei, sei ein solcher Antrag seitens der Stadt eher unwahrscheinlich, mutmaßte Steenbuck.