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Landgericht Stendal Apotheker klagt gegen DocMorris

Apotheker Michael Nagler aus Tangerhütte klagt vor dem Landgericht Stendal gegen die Versandapotheke DocMorris auf Unterlassung.

Von Wolfgang Biermann 23.02.2019, 02:00

Stendal l Geklagt wird auf Unterlassung in drei Punkten: Zum einen verschaffe sich die Versandapotheke durch Gewährung von Boni wettbewerbswidrige Vorteile gegenüber seiner Standort-Apotheke. Zum anderen würden die Niederländer Mitglieder privater Krankenkassen in Deutschland durch Versenden von zwei unterschiedlichen Kauf-Belegen zum Betrug anstiften. Und zum dritten verstoße die Versandapotheke gegen den Datenschutz, indem sie persönliche Daten von Kunden Dritten zugänglich mache.
Das laut Wikipedia zur Schweizer Rose Group gehörende Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Heerlen, unweit der deutschen Grenze. Es versendet rezeptpflichtige Arzneimittel überwiegend an deutsche Kunden. Konkret geht es in Naglers Klage um Rezepte, die zwei Testkäufer Anfang vorigen Jahres einlösten und dafür ein Schmerzmittel – Ibuprofen 600 – sowie ein Antibiotikum erhielten. DocMorris-Kunden bekommen demnach einen Neukundenbonus von zehn Euro und weitere 2,50 Euro je rezeptpflichtiges Arzneimittel. Das machte nach Verrechnung des Arzneimittelpreises für den Kunden plus/minus Null. Auf einem Beleg „Für die Krankenkasse“ stand aber der volle Arzneimittel-Kaufbetrag von 12,32 Euro, ohne die gewährten beiden Boni.
Auf einem anderen Beleg, den die Testkäufer zugleich mit der Arznei erhielten, waren die Preisvergünstigungen sehr wohl enthalten. Der Punkt ging an Apotheker Nagler. Das sei nämlich strafrechtlich schon als Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zum Betrug zu werten, sagte Haide Sonnenberg, als Vizepräsidentin zugleich Vorsitzende Richterin der Kammer für Handelssachen am Landgericht. Zwar würde letztlich der Kunde zum Betrüger, wenn er den Beleg „Für die Krankenkasse“ zur Erstattung in Gänze einreiche. Den Straftatbestand der Beihilfe/Anstiftung seitens DocMorris sehe sie aber als erfüllt an. Er würde aber letztlich nicht zum Tragen kommen, weil es nicht zur Vollendung des Betruges gekommen sei. Denn: „Anstiftung zum versuchten Betrug ist nicht strafbar.“ Ein Hinweis auf Bonusgewährung auf dem Beleg „Für die Krankenkasse“ wäre angebracht, forderte Sonnenberg.
„Der Verweis ist mittlerweile drauf.“ Den gebe es seit etwa einer Woche, brachte der Hamburger DocMorris-Anwalt Moritz Diekmann vor. „Das glaube ich erst, wenn ich es sehe“, hielt Naglers Anwalt Fabian Virkus aus Leipzig dagegen. Von einem Verstoß gegen unternehmerische Sorgfalt war die Rede. Zudem bestünde Wiederholungsgefahr.
Auch beim Verstoß gegen den Datenschutz hatten Virkus und sein Mandant Nagler das Landgericht auf ihrer Seite. Auch wenn DocMorris Anfang 2018 noch nicht gegen die erst seit Mai 2018 geltende neue Datenschutzverordnung verstoßen habe könne, so habe doch das damals geltende Bundesdatenschutzgesetz ähnliche Vorschriften beinhaltet.
Lediglich in einem Punkt war das Landgericht, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 folgend, auf Seiten von DocMorris. Der EuGH habe ausländischen Versandapotheken die Bonus-Gewährung an deutsche Kunden gestattet, damit sie gegenüber einheimischen Apotheken wettbewerbsfähig seien und in den deutschen Markt gelangen könnten.
Gewinner aus betriebswirtschaftlicher Sicht seien doch eigentlich die Krankenkassen, wenn sie weniger für ihre Mitglieder ausgeben müssten, brachte Anwalt Diekmann vor. Er will, wie sein Kollege Virkus auch, ein klärendes Urteil.
Und das hat Richterin Sonnenberg für den 14. März angekündigt. Wahrscheinlich sei, dass, egal wie das Urteil ausfällt, per Berufung die nächste Instanz angerufen wird, sagte Landgerichtssprecher Michael Steenbuck auf Nachfrage.
Warum die Klage?, wollte die Volksstimme vom Tangerhütter Apotheker Michael Nagler im Anschluss an den Prozess wissen. Aus Sorge um seine berufliche Existenz und die seiner Mitarbeiter sowie aller stationären deutschen Apotheken habe er eine Petition für ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel – das sogenannte Rx-Verbot – an den Bundestag im Mai 2018 mit unterzeichnet. Und die Klage gegen DocMorris eingereicht, begründete Nagler sein Engagement. Über den voraussichtlichen 2:1-Erfolg gegen DocMorris am Landgericht in Stendal zeigte er sich erfreut.